Das ambulante Betreute Wohnen (ABW) ist eine Form der psychosozialen Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das Ziel ist es, ihnen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer eigenen Wohnung zu ermöglichen und sie bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen. Die Kosten für das ABW werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, jedoch gibt es hierbei verschiedene Modelle und Regelungen je nach Bundesland.
Was ist ambulantes Betreutes Wohnen?
Das ambulante Betreute Wohnen ist eine Form der Versorgung für psychisch kranke Menschen, bei der sie in ihrer eigenen Wohnung leben und durch geeignete Fachkräfte unterstützt werden. Die Unterstützung ist individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Person zugeschnitten und kann beispielsweise Unterstützung bei der Haushaltsführung, bei der Alltagsbewältigung, bei der Organisation von Arztbesuchen oder beim Umgang mit Ämtern beinhalten.
Das ABW bietet in der Regel eine flexible und niederschwellige Hilfeform, die sich nach den Bedürfnissen und Wünschen des jeweiligen Klienten richtet. Es soll Menschen mit psychischen Erkrankungen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in ihrer eigenen Wohnung zu führen und soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen.
Wie funktioniert ambulantes Betreutes Wohnen?
In der Regel erfolgt das ambulante Betreute Wohnen über einen ambulanten Pflegedienst oder einen sozialpsychiatrischen Dienst. Bevor das ABW beginnt, erfolgt eine umfassende Beratung, um die individuellen Bedürfnisse und Ziele zu erfassen und um das passende Unterstützungsangebot zu identifizieren.
Die Unterstützung im Rahmen des ABW erfolgt in der Regel durch einen individuellen Betreuer oder eine Betreuerin. Diese begleiten den Klienten im Alltag, sind Ansprechpartner in Krisensituationen und helfen bei der Organisation von Arztbesuchen oder anderen Terminen. Auch die hauswirtschaftliche Unterstützung wie beispielsweise bei der Reinigung der Wohnung oder bei Einkäufen kann Teil des Angebots sein.
Kosten für ambulantes Betreutes Wohnen
Die Kosten für ambulantes Betreutes Wohnen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Je nach Bundesland kann es hier jedoch Unterschiede geben. In einigen Bundesländern kann es beispielsweise Eigenanteile geben, die der Klient selbst tragen muss.
In der Regel findet vor Beginn des ABW eine Bedarfsfeststellung statt, um den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln. Diese ist in der Regel kostenlos und kann bei einem sozialpsychiatrischen Dienst oder einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.
Fazit
Ambulantes Betreutes Wohnen ist eine wichtige Unterstützungsform für psychisch kranke Menschen, um ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Durch individuelle Betreuung und Unterstützung soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Integration in die Gemeinschaft verbessert werden. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, doch sollten hierbei die konkreten Regelungen im jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden. Mit dem ambulanten Betreuten Wohnen können psychisch kranke Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Lebensqualität zurückgewinnen.