Menschen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen arbeitsunfähig werden, stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Einerseits fallen in dieser Zeit oft größere Ausgaben für Medikamente, Therapien, Spezialisten und auch für andere private Aufwendungen an. Andererseits sinkt das Einkommen und es reicht oft nicht mehr aus, alle anfallenden Kosten zu decken. In dieser Lage ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zu überbrücken.
In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Unterstützungsleistungen, die für arbeitsunfähige Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland verfügbar sind.
Krankengeld als erste Hilfe
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und arbeitsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen von Ihrer Krankenkasse für eine bestimmte Zeitdauer gezahlt wird. Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich in der Regel auf 70% Ihres Bruttoeinkommens. Allerdings wird das Krankengeld nur für eine begrenzte Zeit gezahlt, nämlich für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wenn Sie nach Ablauf der Krankengeldzahlung immer noch arbeitsunfähig sind, können Sie sich an das örtliche Jobcenter wenden und einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Grundsicherung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig sind und kein Einkommen haben, können Sie Grundsicherung bei Arbeitsunfähigkeit beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII, die dazu dient, ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen.
Der Anspruch auf Grundsicherung bei Arbeitsunfähigkeit besteht unabhängig davon, ob Sie jemals erwerbstätig waren oder nicht. Allerdings werden Ihre Einkünfte und Ihre Vermögenswerte auf den Anspruch angerechnet.
Erwerbsminderungsrente für Berufsunfähige
Wenn Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung dauerhaft erwerbsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Rente hängt dabei von Ihrer individuellen Rentenversicherung ab.
Um die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Ihnen wird anschließend ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente zugeschickt. Diesen müssen Sie ausfüllen und an die Deutsche Rentenversicherung zurücksenden.
Berufsunfähigkeitsversicherung als weitere Absicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine weitere Absicherung für den Fall sein, dass Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig werden. Oftmals ist die Erwerbsminderungsrente allein nicht ausreichend, um den Lebensstandard zu sichern. Hier kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Ausgleich bieten.
Wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob diese auch eine Absicherung im Falle einer psychischen Erkrankung enthält.
Fazit
Menschen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen arbeitsunfähig werden, müssen sich mit vielen neuen finanziellen Herausforderungen auseinandersetzen. Die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten, wie das Krankengeld, die Grundsicherung bei Arbeitsunfähigkeit und die Erwerbsminderungsrente, können dabei helfen, diese Zeit zu überbrücken und den eigenen Lebensstandard zu sichern.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vergessen Sie nicht, dass es auch private Absicherungsmöglichkeiten gibt, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Als Experten im Bereich der finanziellen Unterstützung für arbeitsunfähige Menschen mit psychischen Erkrankungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema.