Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen: Wie geht das?

Leon Werfel

Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen: Wie geht das?
Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen: Wie geht das?

Wir als Experten im Arbeitsrecht wissen, dass ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer immer noch ein schwieriges Thema darstellt, besonders dann, wenn es um das Thema psychische Belastungen geht. Hier setzt unsere Erfahrung an, um Ihnen zu helfen, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

In diesem Artikel geht es darum, was es bedeutet, einen Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen zu beantragen und welche Schritte dabei zu beachten sind. Wir werden Ihnen den Ablauf dieser Art von Vertragsbeendigung im Detail erklären.

Was ist ein Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen?

Ein Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen ist eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Dies erfolgt auf Wunsch des Arbeitnehmers, weil dieser sich aufgrund psychischer Belastungsgründe nicht mehr in der Lage sieht, seine Arbeit zu verrichten.

Ein solcher Aufhebungsvertrag sollte immer in schriftlicher Form geschlossen werden und sollte die genauen Gründe aufführen, die zu diesem Schritt geführt haben.

Wie funktioniert das?

In der Praxis funktioniert ein Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen wie folgt:

  1. Der Arbeitnehmer gibt seinem Arbeitgeber Bescheid, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit auszuüben.

  2. Der Arbeitgeber sollte dann einen Mitarbeiter des Betriebsärztlichen Dienstes hinzuziehen, um die Situation objektiv zu beurteilen.

  3. Sofern der Betriebsarzt dieselbe Auffassung vertritt, wird der Arbeitnehmer an den Betriebsarzt verwiesen und bekommt eine Erholungsphase von der Arbeit verordnet.

  4. Nach der Erholungsphase wird der Arbeitnehmer erneut von dem Betriebsarzt begutachtet.

  5. Wenn der Betriebsarzt bestätigt, dass sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers nicht verbessert hat, kann ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

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Kann der Arbeitnehmer auch kündigen?

Ja, ein Arbeitnehmer kann auch selbst kündigen, wenn er sich aufgrund psychischer Belastungen nicht mehr in der Lage sieht, seine Arbeit auszuüben. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich und sollte in jedem Fall von einem Anwalt geprüft werden.

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag hat viele Vorteile für den Arbeitnehmer. Durch die Zustimmung des Arbeitgebers wird vermieden, dass gegen den Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen wird. Eine Kündigung kann nämlich im Arbeitszeugnis vermerkt werden und somit negative Auswirkungen auf die zukünftige Bewerbung haben.

Zudem kann ein Aufhebungsvertrag auch dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer schneller eine neue Stelle findet.

Was sollte im Vertrag stehen?

Ein Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen sollte unbedingt klar formuliert sein und die genauen Gründe für die Vertragsbeendigung aufführen. Der Vertrag sollte in schriftlicher Form erfolgen und von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Es ist auch ratsam, eine Sperrfrist im Vertrag zu vereinbaren, in der der Arbeitnehmer keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehen kann.

Außerdem sollte geregelt sein, ob und in welchem Umfang eine Abfindung gezahlt wird.

Wie geht es weiter?

Sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, endet das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist jedoch dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen und einen möglichen Resturlaubsanspruch sowie das arbeitsrechtliche Abfindungsangebot anzubieten.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag aus psychischen Gründen ist oft eine gute Lösung zur Vermeidung von unangenehmen Konsequenzen im Arbeitsleben. Allerdings sollten Arbeitnehmer gut abwägen, ob dies der beste Weg für sie ist.

Bei Fragen und Unsicherheiten sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt wenden, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Unser Expertenteam steht Ihnen dabei gerne zur Seite.

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