Ausfallhonorar Psychotherapie – Alles, was Sie darüber wissen müssen

Filipp Schmid

Ausfallhonorar Psychotherapie – Alles, was Sie darüber wissen müssen
Ausfallhonorar Psychotherapie – Alles, was Sie darüber wissen müssen

Als Psychotherapeutische Praxis sind wir uns bewusst, dass viele Menschen in einer Psychotherapie das Thema Ausfallhonorar nicht kennen oder nicht verstanden haben. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Informationen über das Ausfallhonorar in der Psychotherapie zur Verfügung stellen.

Was ist das Ausfallhonorar?

Das Ausfallhonorar ist ein Betrag, den ein Psychotherapeut einem Patienten berechnen kann, wenn eine Sitzung kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen wird. Das bedeutet, dass der Psychotherapeut für die Ausfallzeit, die er für Sie reserviert hat, nicht anderweitig arbeiten kann.

Warum gibt es das Ausfallhonorar?

Das Ausfallhonorar hilft Psychotherapeuten dabei, mit kurzfristigen Terminabsagen umzugehen und sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit fortsetzen können. Wenn ein Patient eine Sitzung absagt, ohne rechtzeitig zu benachrichtigen, kann der Arbeitsplatz des Therapeuten leer bleiben, was zu Einkommensverlusten für den Therapeuten und weiteren angestellten Angestellten führen kann.

Wie hoch ist das Ausfallhonorar?

Das Ausfallhonorar in der Psychotherapie ist nicht gesetzlich festgelegt und kann von einem Psychotherapeuten frei festgelegt werden. Es ist jedoch üblich, dass das Ausfallhonorar der Kosten für eine Sitzung entspricht.

Wann kann das Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden?

Das Ausfallhonorar kann in der Regel in Rechnung gestellt werden, wenn ein Patient eine Sitzung kurzfristig absagt, indem er innerhalb der Frist, die von Ihrem Psychotherapeuten festgelegt wurde, benachrichtigt wird. Die Frist zur Benachrichtigung des Psychotherapeuten variiert und sollte in der Regel im ersten Sitzungsgespräch vereinbart werden.

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Wie wird das Ausfallhonorar berechnet?

Das Ausfallhonorar wird normalerweise berechnet, indem ein Psychotherapeut den Betrag pro Sitzung auf das Ausfallhonorar anwendet. Wenn das Ausfallhonorar beispielsweise dem Betrag einer Einzelsitzung entspricht und Sie eine Doppelsitzung haben, wird in der Regel das Doppelte des Ausfallhonorars berechnet.

Kann das Ausfallhonorar rückerstattet werden?

Das Ausfallhonorar ist in der Regel nicht rückerstattbar. Wenn Sie eine Sitzung absagen oder verpassen, wird das Ausfallhonorar normalerweise in Rechnung gestellt, selbst wenn Sie die Sitzung später nachholen.

Fazit

In diesem Artikel haben wir alle wichtigen Informationen über das Ausfallhonorar in der Psychotherapie zur Verfügung gestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestimmungen zur Anwendung des Ausfallhonorars von einem Psychotherapeuten festgelegt werden können. Daher sollten Sie bei Fragen direkt Ihren Psychotherapeuten kontaktieren.

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