In Deutschland ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine wichtige Absicherung für den Ernstfall. Diese Versicherung stellt eine finanzielle Unterstützung bereit, falls man aufgrund gesundheitlicher Probleme berufsunfähig wird. Eine psychische Vorerkrankung, d.h. eine bereits bestehende psychische Krankheit, kann allerdings ein Hindernis bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen.
Was ist eine psychische Vorerkrankung?
Die Diagnose einer psychischen Vorerkrankung kann verschiedene Krankheitsbilder umfassen und reicht von Depressionen, Angststörungen, bis hin zu schweren Psychosen. Die Diagnose erfolgt in der Regel durch einen Facharzt für Psychiatrie oder einen Psychologen.
Auswirkungen einer psychischen Vorerkrankung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn jemand eine psychische Vorerkrankung hat, bedeutet das nicht automatisch, dass er keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Es gibt Versicherer, die eine solche Versicherung auch bei Vorliegen einer psychischen Vorerkrankung anbieten. Allerdings kann die Versicherungsprämie höher sein und es können bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Worauf sollte ich achten, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit psychischer Vorerkrankung abschließe?
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit psychischer Vorerkrankung sollten Sie darauf achten, dass Sie die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Leistungen von der Versicherung erbracht werden und welche nicht. In einigen Fällen können bestimmte Leistungen ausgeschlossen sein, beispielsweise für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Vorerkrankung eintritt. In anderen Fällen kann es sein, dass die Versicherung die Prämie erhöht, um das erhöhte Risiko auszugleichen.
Wie kann ich mich vorbereiten, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit psychischer Vorerkrankung beantragen möchte?
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit psychischer Vorerkrankung abschließen möchten, sollten Sie sich gut darauf vorbereiten. Es ist hilfreich, wenn Sie im Vorfeld alle erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise ärztliche Gutachten, zusammensuchen und sich über die verschiedenen Versicherungsangebote informieren. Es kann auch sinnvoll sein, sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen.
Fazit
Eine psychische Vorerkrankung bedeutet nicht zwangsläufig, dass man keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann. Es ist jedoch wichtig, dass man sich im Vorfeld über die Leistungen und Bedingungen genau informiert und gegebenenfalls ein Angebot von einem Versicherer einholt, der auf Kunden mit psychischen Vorerkrankungen spezialisiert ist. Zudem kann es sinnvoll sein, sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen.