Die Kosten für Psychotherapie bei AOK

Minna Kühn

Die Kosten für Psychotherapie bei AOK
Die Kosten für Psychotherapie bei AOK

Als Deutschlands größte gesetzliche Krankenversicherung bietet die AOK eine Vielzahl von Leistungen für ihre Versicherten an, unter anderem auch psychotherapeutische Behandlungen. Patienten, die eine Psychotherapie benötigen, haben oft viele Fragen, insbesondere wenn es um die anfallenden Kosten geht. In diesem Artikel werden wir einen detaillierten Überblick über die Kosten für Psychotherapie bei der AOK geben.

Was ist Psychotherapie?

Bevor wir auf die Kosten für Psychotherapie bei der AOK eingehen, ist es wichtig zu verstehen, was Psychotherapie überhaupt ist. Psychotherapie ist eine Art der Behandlung, die darauf abzielt, psychische Störungen und Krankheiten zu behandeln. Es gibt verschiedene Arten von Psychotherapie, einschließlich kognitiver Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, analytischer Psychotherapie und mehr.

Wie funktionieren psychotherapeutische Behandlungen bei AOK?

Die AOK unterstützt ihre Versicherten bei der Suche nach einem qualifizierten Psychotherapeuten. Die Versicherten können einen Psychotherapeuten ihrer Wahl auswählen, sofern dieser als Vertragspsychotherapeut bei der AOK gelistet ist. In der Regel werden bis zu 25 Sitzungen von der AOK übernommen. Der Psychotherapeut rechnet die Kosten direkt mit der AOK ab.

Welche Kosten werden von der AOK übernommen?

Die AOK übernimmt bis zu 25 Sitzungen bei einem Vertragspsychotherapeuten. Die Versicherten müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Sitzung leisten. Wenn eine längere Behandlungsdauer notwendig ist, kann der behandelnde Psychotherapeut eine Verlängerung der Psychotherapie bei der AOK beantragen. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Behandlungsdauer wird von einem Gutachter der AOK überprüft.

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Was muss ich tun, um eine Psychotherapie bei AOK in Anspruch nehmen zu können?

Die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung bei AOK erfordert eine Verordnung durch einen Facharzt für Psychiatrie oder einen Facharzt für Psychotherapie. Ihr Arzt kann Sie auch bei der Suche nach einem Vertragspsychotherapeuten unterstützen.

Fazit

Die psychotherapeutischen Leistungen der AOK decken bis zu 25 Sitzungen ab und die Versicherten müssen nur eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Sitzung leisten. Wenn eine längere Behandlungsdauer notwendig ist, kann der behandelnde Psychotherapeut eine Verlängerung der Psychotherapie bei der AOK beantragen. Die AOK unterstützt ihre Versicherten bei der Suche nach einem qualifizierten Psychotherapeuten und rechnet die Kosten direkt mit dem Therapeuten ab. Wenn Sie eine Psychotherapie benötigen, wenden Sie sich an Ihren Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie, um weitere Beratung und Unterstützung zu erhalten.

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