Eigenbedarf Härtefall Psychische Erkrankung

Minna Kühn

Eigenbedarf Härtefall Psychische Erkrankung
Eigenbedarf Härtefall Psychische Erkrankung

Als Vermieter kann es Situationen geben, in denen man eine Wohnung selbst benötigt. Dies kann aus vielen Gründen der Fall sein, darunter auch bei psychischen Erkrankungen eines Vermieters oder eines nahen Angehörigen. In diesem Fall spricht man von einem Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen.

In diesem Artikel erklären wir, was ein Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen ist, wer darunter fällt, und welche rechtlichen Schritte notwendig sind.

Was ist Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen?

Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen betrifft den Fall, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Angehörigen mit psychischen Erkrankungen benötigt. Eine psychische Erkrankung kann dabei die Selbstständigkeit eines Betroffenen stark einschränken und seine Lebensqualität stark beeinträchtigen.

In einem Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen muss der Vermieter nachweisen, dass er oder sein naher Angehöriger durch die Erkrankung besonders schwer betroffen ist und dadurch einen besonderen Schutzbedarf hat.

Wer fällt unter den Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen?

In einem Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen kann jeder Vermieter oder dessen naher Angehöriger betroffen sein, der unter einer psychischen Erkrankung leidet. Es kann sich dabei um verschiedene Erkrankungen handeln, wie beispielsweise eine Depression, eine Angststörung oder eine Schizophrenie.

Wichtig ist, dass der Vermieter oder sein naher Angehöriger aufgrund der psychischen Erkrankung eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweist, die dazu führt, dass er die Wohnung benötigt.

Welche rechtlichen Schritte sind notwendig?

Wenn der Vermieter die Wohnung aufgrund eines Eigenbedarfs in einem Härtefall bei psychischen Erkrankungen benötigt, muss er dies dem Mieter mitteilen. Es reicht nicht aus, dass der Vermieter die Wohnung einfach kündigt.

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Eine Eigenbedarfskündigung bei einem Härtefall bei psychischen Erkrankungen muss gut begründet sein und die besondere Schutzbedürftigkeit des Vermieters oder seines nahen Angehörigen verdeutlichen. Der Vermieter muss nachweisen, dass der Eigentumserwerb notwendig ist und keine andere Alternative besteht.

Ist der Mieter mit der Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Dies sollte er jedoch nur tun, wenn er begründete Zweifel an der Richtigkeit der Kündigung hat. Andernfalls kann ihm die fristlose Kündigung drohen.

Fazit

Ein Eigenbedarf Härtefall bei psychischen Erkrankungen betrifft Fälle, in denen ein Vermieter oder dessen naher Angehöriger aufgrund einer psychischen Erkrankung eine besonders Schutzbedürftigkeit aufweist und deshalb die Wohnung benötigt.

Wichtig ist, dass der Vermieter die Kündigung gut begründet und nachweist, dass der Eigenbedarf notwendig ist und keine andere Alternative besteht.

Im Fall einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollte der Mieter nur dann Widerspruch einlegen, wenn er begründete Zweifel an der Richtigkeit der Kündigung hat. Andernfalls kann ihm die fristlose Kündigung drohen.

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