Als Heilpraktiker für Psychotherapie liegt Ihr Fokus auf der psychotherapeutischen Behandlung von Patienten, deren psychische Erkrankungen nicht medikamentös behandelt werden müssen. Bei der Abrechnung Ihrer psychotherapeutischen Behandlung richten Sie sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die GebüH ist bundesweit gültig und besteht aus vier Teilen, in denen für jeden Teil verschiedene Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die GebüH für Heilpraktiker für Psychotherapie.
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
Der erste Teil der GebüH legt allgemeine Bestimmungen fest, die für alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten. Hierzu gehören u.a. die Vergütung für die Anamnese, das Festlegen von Behandlungszielen und die Dokumentation der Behandlung. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand oder pauschal.
Teil 2: Psychotherapeutische Behandlung
Der zweite Teil der GebüH ist speziell für Heilpraktiker für Psychotherapie ausgerichtet. Hier werden u.a. die Vergütung von Einzelsitzungen, Gruppentherapie und hypnotherapeutische Leistungen festgelegt. Darüber hinaus werden auch Abrechnungskriterien für verhaltens- und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, sowie für systemische Therapie und Familientherapie festgelegt.
Teil 3: Besondere Leistungen
In Teil 3 der GebüH werden besondere Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie definiert. Hierzu gehören u.a. die Vergütung von Telefon- und Online-Beratung, die Anwendung von Licht- und Farbtherapie und die Anwendungen der Kunst- und Gestaltungstherapie.
Teil 4: Sonstiges
Der letzte Teil der GebüH bezieht sich auf sonstige Leistungen, die Heilpraktiker für Psychotherapie anbieten können. Hier werden u.a. die Vergütung von Hausbesuchen, Reisekosten und das Erstellen von Gutachten festgelegt.
Fazit
Insgesamt bietet die Gebührenordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie eine gute Orientierung für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen. Als Heilpraktiker für Psychotherapie sollten Sie sich regelmäßig über Änderungen der GebüH informieren, um Ihre Abrechnung stets ordnungsgemäß durchführen zu können.
Wir hoffen Ihnen mit diesem Beitrag weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.