Das Gewaltschutzgesetz ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Opfer von körperlicher Gewalt. Aber auch psychische Gewalt kann tief in das Leben von Betroffenen eingreifen und Spuren hinterlassen, die oft genauso schwer zu heilen sind wie körperliche Verletzungen. Deshalb wurde im Jahr 2020 eine wichtige Ergänzung in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen, die sich gezielt gegen psychische Gewalt richtet. Doch was bedeutet das eigentlich und wie kann es Betroffenen helfen?
Was ist psychische Gewalt?
Psychische Gewalt beschreibt jede Form von emotionaler, verbaler oder mentaler Gewalt, die eine Person gegenüber einer anderen ausübt. Beispiele für psychische Gewalt sind:
- Verbalattacken und herabwürdigende Kommentare
- Isolation von Freunden und Familie
- Einschüchterung und Bedrohung
- Manipulation und Kontrolle
- Mobbing und Ausgrenzung
- Stalking und Belästigung
Psychische Gewalt hat oft schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben der Opfer. Sie können unter Depressionen, Angstzuständen, Selbstzweifeln und einem geringen Selbstwertgefühl leiden. Psychische Gewalt kann sogar so weit gehen, dass das Opfer anfängt, seine eigene Identität und Persönlichkeit zu verlieren.
Gewaltschutzgesetz: Was hat sich geändert?
Bis vor kurzem gab es im Gewaltschutzgesetz keine spezielle Erwähnung von psychischer Gewalt. Stattdessen wurden nur körperliche Übergriffe als Grundlage für ein Kontaktverbot oder eine Annäherungsverbot genannt. Doch das hat sich geändert. Seit 2020 gibt es ein eigenständiges Schutzgesetz gegen psychische Gewalt.
Eine wichtige Ergänzung in das Gewaltschutzgesetz ist der § 4a. In diesem Paragraphen geht es um "Gewalt im sozialen Nahraum". Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die durch "fortgesetztes, die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigendes Verhalten" gegen eine Person ausgeübt wird. Das kann auch psychische Gewalt beinhalten.
Durch diesen Paragraphen haben Betroffene von psychischer Gewalt nun eine rechtliche Grundlage, um sich gegen ihre Peiniger zu wehren. Mit Hilfe eines Anwalts können sie ein Kontaktverbot oder eine Annäherungsverbot beantragen. Das Gericht kann auch andere Schutzmaßnahmen wie ein Verbot von Telefonanrufen oder das Fernhalten von der Arbeitsstätte anordnen.
Wie können Betroffene Hilfe finden?
Wenn Sie Opfer von psychischer Gewalt sind, gibt es viele Organisationen und Beratungsstellen, die Ihnen helfen können. Auf der Website des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend [1] finden Sie eine Liste mit Anlaufstellen in ganz Deutschland.
Dort können Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und Unterstützung bei der Suche nach einem Anwalt erhalten. Auch Notrufnummern für akute Fälle sind in der Liste enthalten.
Es ist wichtig, dass Betroffene von psychischer Gewalt Hilfe suchen und sich nicht alleine gelassen fühlen. Gemeinsam mit Anwälten und Beratungsstellen können sie gegen die Täter vorgehen und Schutzmaßnahmen ergreifen.
Fazit
Das Gewaltschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument, um Opfer von Gewalt zu schützen. Mit der Ergänzung im Jahr 2020 wurde auch psychische Gewalt als ernsthafte Form der Gewalt anerkannt und bekämpft. Betroffene haben nun eine rechtliche Grundlage, um sich gegen ihre Peiniger zu wehren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wenn Sie Opfer von psychischer Gewalt sind, sollten Sie sich nicht scheuen, Hilfe zu suchen. Es gibt viele Anlaufstellen und Organisationen, die Ihnen Unterstützung bieten und Sie auf Ihrem Weg begleiten. Geben Sie nicht auf und kämpfen Sie für Ihre Rechte!