Psychische Erkrankungen sind ein sensibles Thema am Arbeitsplatz. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob eine psychische Erkrankung ein Kündigungsgrund sein kann. Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir uns zunächst mit einigen Grundlagen des Arbeitsrechts vertraut machen.
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Deutschland genießen einen umfassenden Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres durch ihren Arbeitgeber gekündigt werden können. Der Arbeitgeber muss einen Kündigungsgrund vorweisen können, der das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt. Grundsätzlich muss die Kündigung auch verhältnismäßig sein.
Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein. Hierbei gibt es sowohl verhaltensbedingte als auch personenbedingte Kündigungen. Verhaltensbedingte Kündigungen sind Kündigungen auf Grundlage von Pflichtverstößen des Arbeitnehmers. Personenbedingte Kündigungen sind Kündigungen auf Grundlage von Umständen, die die Person des Arbeitnehmers betreffen.
Kündigung aufgrund von psychischen Erkrankungen
Eine Kündigung aufgrund von psychischen Erkrankungen ist eine personenbedingte Kündigung. Sie kommt in Betracht, wenn die psychische Erkrankung des Arbeitnehmers dazu führt, dass dieser seine Arbeitsaufgaben nicht mehr erfüllen kann oder erheblichen Störungen im Arbeitsablauf verursacht. Eine Kündigung ist jedoch nicht automatisch gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer an einer psychischen Erkrankung leidet.
Verhältnismäßigkeit der Kündigung
Eine Kündigung muss stets verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass sie das mildeste Mittel sein muss, um das Problem zu lösen. Bei psychischen Erkrankungen müssen Arbeitgeber daher zunächst prüfen, ob eine Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz oder eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich ist, um die Situation zu entspannen.
Schwerbehindertenausweis
Arbeitnehmer, die an einer schweren psychischen Erkrankung leiden, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser gibt ihnen einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis nur unter bestimmten Umständen kündigen, insbesondere wenn die psychische Erkrankung unmittelbar die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
Fazit
Eine Kündigung aufgrund von psychischen Erkrankungen ist nicht automatisch gerechtfertigt. Arbeitgeber müssen zunächst prüfen, ob es mildere Mittel gibt, um das Problem zu lösen, wie etwa die Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz. Bei schweren psychischen Erkrankungen kann ein Schwerbehindertenausweis dem Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz geben.