Kindesunterhalt bei psychischer Krankheit

Minna Kühn

Kindesunterhalt bei psychischer Krankheit
Kindesunterhalt bei psychischer Krankheit

Wenn eine psychische Krankheit auftritt, kann das einen erheblichen Einfluss auf das Leben des betroffenen Elternteils haben. Aber was passiert mit dem Kindesunterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige psychisch krank ist? In diesem Artikel werden wir uns mit dieser Frage befassen und die rechtlichen Aspekte beleuchten.

Der Anspruch auf Kindesunterhalt

Bevor wir auf die Frage der psychischen Krankheit eingehen, sollten wir uns einen Moment Zeit nehmen, um den allgemeinen Anspruch auf Kindesunterhalt zu analsysieren. Eltern haben die gesetzliche Verpflichtung, für ihre minderjährigen Kinder finanziell zu sorgen. Der nicht betreuende Elternteil ist dabei verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen, um seinen Anteil an der Versorgung des Kindes zu leisten. Die Höhe des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Bedarf des Kindes.

Psychische Krankheit und Kindesunterhalt

Eine psychische Krankheit kann verschiedene Auswirkungen auf den Unterhaltspflichtigen haben. Je nach Art und Schwere der Erkrankung kann sich der Einkommensstatus des Unterhaltspflichtigen ändern, was wiederum den Kindesunterhalt beeinflussen kann. Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltspflichtige trotz seiner Erkrankung seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen muss.

Einschränkung der Leistungsfähigkeit

Wenn die psychische Erkrankung des Unterhaltspflichtigen zu einer Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit führt, so kann dies Auswirkungen auf den Unterhalt haben. In diesem Fall kann eine Anpassung des Unterhaltsanspruchs durchaus gerechtfertigt sein. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass dies immer von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängt. Beispielsweise kann eine vollständige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer schweren Depression den Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht entbinden. In anderen Fällen kann eine Erkrankung jedoch lediglich dazu führen, dass der Unterhaltspflichtige seinen Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann. In diesem Fall muss geprüft werden, inwieweit dies Auswirkungen auf die Einkommenssituation und damit auf den Kindesunterhalt hat.

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Kürzung des Unterhaltsanspruchs

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Unterhaltspflichtige aufgrund seiner Erkrankung gezwungen ist, seinen Beruf aufzugeben oder in eine geringer bezahlte Tätigkeit zu wechseln. In diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, den Unterhaltsanspruch zu kürzen. Allerdings ist auch hier eine individuelle Prüfung notwendig, die auf den Einzelfall abgestimmt ist.

Fazit

Psychische Erkrankungen können einen erheblichen Einfluss auf den Unterhaltspflichtigen und damit auch auf den Kindesunterhalt haben. Eine generelle Aussage darüber, wie die Unterhaltsansprüche bei psychischen Erkrankungen zu behandeln sind, ist nicht möglich. Vielmehr ist immer eine individuelle Prüfung notwendig, um zu entscheiden, welche Auswirkungen die Erkrankung auf den Unterhalt hat. Als Unterhaltspflichtiger sollten Sie unbedingt einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen, um Ihre Situation zu besprechen und eine individuelle Lösung zu finden.

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