Kündigung wegen psychischer Erkrankung im öffentlichen Dienst

Senta Schuster

Kündigung wegen psychischer Erkrankung im öffentlichen Dienst
Kündigung wegen psychischer Erkrankung im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst haben Arbeitnehmer einen hohen Schutz vor Kündigung. Allerdings kann eine Kündigung aus verschiedenen Gründen dennoch erfolgen. Eine der häufigsten Ursachen ist eine psychische Erkrankung des Arbeitnehmers. In diesem Artikel werden wir genau auf diese Problematik eingehen und erläutern, was Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst tun können, um sich gegen eine solche Kündigung zu wehren.

Was ist eine psychische Erkrankung?

Eine psychische Erkrankung ist eine Störung, die die Gedanken, Emotionen und das Verhalten des Betroffenen beeinträchtigt. Es gibt viele verschiedene Arten von psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen.

Arbeitnehmer, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, können häufig Schwierigkeiten im Arbeitsalltag haben. Sie können Probleme mit Konzentration, Motivation und Entscheidungsfindung haben. Auch soziale Interaktion kann schwerfallen, was sich negativ auf das Arbeitsklima auswirken kann.

Kündigung wegen psychischer Erkrankung

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer psychischen Erkrankung Schwierigkeiten im Arbeitsalltag hat, kann dies ein Grund für eine Kündigung sein. Allerdings muss der Arbeitgeber hierbei einige Regelungen beachten, die im öffentlichen Dienst gelten.

Gemäß des § 85 SGB IX muss der Arbeitgeber alles Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Erkrankung arbeiten kann. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Eine Kündigung sollte deshalb nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen gescheitert sind.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung aufgrund ihrer psychischen Erkrankung erhalten, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen. Oft sind solche Kündigungen nicht zulässig, da sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Schwerbehindertenrecht verstoßen können.

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Schutz vor Kündigung

Wie bereits erwähnt, haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen hohen Kündigungsschutz. Es gelten hier besondere Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers. So muss der Arbeitgeber beispielsweise vor einer Kündigung das Personalvertretungsgesetz (PersVG) oder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beachten.

Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ein besonderes Klagerecht. Sie können sich an das Verwaltungsgericht wenden und dort Klage gegen die Kündigung einreichen. Außerdem können sie eine einstweilige Verfügung beantragen, die die Kündigung vorläufig stoppt.

Fazit

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, haben einen besonderen Schutz vor Kündigung. Arbeitgeber müssen hier sehr genau abwägen, ob eine Kündigung wirklich notwendig ist oder ob es andere Möglichkeiten gibt, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Erkrankung arbeiten kann.

Falls eine Kündigung dennoch erfolgt, haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst besondere Rechte und können sich rechtlich gegen die Kündigung wehren. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen umgehend an einen erfahrenen Anwalt zu wenden und sich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

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