Maskenpflicht in der Psychotherapie

Leon Werfel

Maskenpflicht in der Psychotherapie
Maskenpflicht in der Psychotherapie

Als Psychotherapie-Klient/in ist es wichtig, in der Therapie die Maske abzunehmen und offen über persönliche Angelegenheiten sprechen zu können. Doch was passiert, wenn aufgrund der Maskenpflicht in öffentlichen und privaten Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Psychotherapie erforderlich ist? In diesem Artikel möchten wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie die aktuelle Situation mit der Maskenpflicht sich auf die Psychotherapie auswirkt.

Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Psychotherapie

Die psychotherapeutische Beziehung zwischen Klient/in und Therapeut/in braucht ein hohes Maß an Vertrauen und Offenheit, um erfolgreich zu sein. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann jedoch dazu führen, dass diese Beziehung gestört wird. Der Verzicht auf das Tragen der Maske kann jedoch auch zu Unwohlsein des/der Therapeut/in und des/der Klient/in führen und sogar das Risiko einer Ansteckung erhöhen. Aus diesem Grund gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen und Empfehlungen für eine Maskenpflicht in der Psychotherapie.

Ausnahmen von der Maskenpflicht in der Psychotherapie

In einigen Bundesländern haben Psychotherapeut/innen die Möglichkeit, von der Maskenpflicht ausgenommen zu werden, wenn ein bestimmtes Schutzkonzept eingehalten wird. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung des Gesprächs in einem ausreichend großen Raum, in dem ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder eine zeitlich begrenzte Therapie ohne Maske, wenn dies für den Erfolg der Therapie unerlässlich ist.

Chancen und Risiken der Maskenpflicht in der Psychotherapie

Die Maskenpflicht kann als Chance gesehen werden, um auch in der Psychotherapie Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu treffen. Zugleich kann sie jedoch auch zu einer Hürde für die therapeutische Arbeit werden, wenn die Kommunikation eingeschränkt oder gar behindert wird. Hier können alternative Kommunikationswege, wie z. B. Videotherapie, eine mögliche Alternative sein.

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Fazit

Die Maskenpflicht in der Psychotherapie stellt Psychotherapeut/innen und Klient/innen vor eine besondere Herausforderung. Es ist jedoch wichtig, sich an die von den Bundesländern erlassenen Regelungen zu halten, um auch in dieser besonderen Situation eine effektive Therapie durchführen zu können. Dabei sollte stets bedacht werden, dass das Wohlergehen und die Gesundheit von Klient/in und Therapeut/in oberste Priorität haben und alternative Kommunikationswege in Erwägung gezogen werden sollten, wenn der Einsatz von Masken langfristig als untragbar empfunden wird.

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