Wir möchten hier einige Informationen über die aktuelle Musterberufsordnung (MBO) im Bereich der Psychotherapie zusammenstellen.
Die Musterberufsordnung regelt die Ausübung des Berufes der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland. Sie ist eine Empfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer und dient der Selbstverwaltung des Berufes. Die MBO definiert den Beruf der Psychotherapeutin/ des Psychotherapeuten und gibt Hinweise zur Ausbildung, Berufspflichten, Weiterbildung und zur Zusammenarbeit im Team.
Berufsbezeichnungen
Die Bezeichnung "Psychotherapeutin" bzw. "Psychotherapeut" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und darf nur von Personen geführt werden, die eine staatlich anerkannte Ausbildung in der Psychotherapie absolviert haben. Die Bezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur von Personen geführt werden, die zusätzlich zum Abschluss als Diplom-Psychologe eine spezielle psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben. Auch die Bezeichnungen "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" bzw. "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" sind geschützt und dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen geführt werden.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten umfasst ein Studium der Psychologie oder Medizin sowie eine anschließende mehrjährige berufsbegleitende Weiterbildung in der Psychotherapie. Die psychotherapeutische Weiterbildung muss an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Anteile. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung ausgestellt.
Berufspflichten
Die Berufspflichten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten umfassen unter anderem die sorgfältige Durchführung von psychodiagnostischen Verfahren, die Einhaltung von Schweigepflicht und Datenschutz sowie die ständige Fort- und Weiterbildung. Auch die Beratung und Begleitung von Patienten sowie die Dokumentation des Behandlungsverlaufs sind wichtige Aufgaben von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Zusammenarbeit im Team
Psychotherapeutische Behandlungen erfolgen in der Regel im Rahmen eines Teams von verschiedenen Berufsgruppen. Hierbei kommt es auf eine enge Zusammenarbeit und Koordination der Tätigkeiten an. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollten daher in der Lage sein, effektiv mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und Patienten gegebenenfalls an Spezialisten weiterzuverweisen.
Fazit
Die Musterberufsordnung Psychotherapie gibt klare und detaillierte Hinweise zur Ausbildung, Berufspflichten und Zusammenarbeit im Psychotherapiebereich. Um als Psychotherapeut/in in Deutschland arbeiten zu können, ist eine staatlich anerkannte Ausbildung notwendig. Die Musterberufsordnung dient somit der Sicherstellung einer hohen Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung.