Als Ordnungsamt ist es eine wichtige Aufgabe, für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt und der Gemeinde zu sorgen. Doch wie sollen Ordnungsämter sich bei Personen mit psychischen Erkrankungen verhalten?
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Personen mit psychischen Erkrankungen besonderer Unterstützung bedürfen. Das Ordnungsamt kann hierbei eine wichtige Rolle spielen, indem es auf diese Personengruppe besonders Rücksicht nimmt und eine einfühlsame, aber dennoch konsequente Herangehensweise wählt.
Wenn das Ordnungsamt in Kontakt mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung kommt, sollte es sich zunächst um eine sachliche Einschätzung der Lage bemühen. Hierbei ist es wichtig, nicht nur die augenscheinlichen Symptome zu betrachten, sondern auch die Hintergründe der Erkrankung zu verstehen. Nur so können angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
Eine weitere wichtige Säule bei der Arbeit mit psychisch erkrankten Personen ist die Kommunikation. Das Ordnungsamt sollte hierbei stets freundlich und respektvoll auftreten und Verständnis für die Person haben. Durch eine offene und wertschätzende Herangehensweise kann das Vertrauen der betroffenen Person gewonnen werden.
Es ist jedoch auch wichtig, dass das Ordnungsamt konsequent handelt, wenn es um die Sicherheit der betroffenen Person oder anderer Personen geht. Hierbei sollte jedoch immer versucht werden, Maßnahmen zu ergreifen, die die betroffene Person nicht übermäßig belasten oder provozieren.
Es kann auch sinnvoll sein, in Fällen von psychisch erkrankten Personen, andere Unterstützungseinrichtungen, wie Polizei, Rettungsdienst oder auch Beratungsstellen, hinzuzuziehen. Im Zweifelsfall ist es jedoch wichtiger, schnell zu handeln und gegebenenfalls eine Maßnahme zu ergreifen, als die Nachbarschaft oder die Person selbst zu gefährden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein einfühlsamer, aber konsequenter Umgang mit psychisch erkrankten Personen durch das Ordnungsamt ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Ordnung in der Stadt und der Gemeinde leisten kann. Hierbei sollte stets das Ziel im Vordergrund stehen, der betroffenen Person zu helfen und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.