Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Gesetzliche Regelungen

Senta Schuster

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Gesetzliche Regelungen
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Gesetzliche Regelungen

Als Unternehmen ist man nicht nur für die körperliche, sondern auch für die psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Das Thema der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie.

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die dazu dienen, die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen geben.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt einen der wichtigsten Bausteine im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dar. Es legt fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Schutz vor psychischen Belastungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf dieser Basis geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie legt fest, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen müssen. Dabei müssen insbesondere auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Es dient dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und Überlastungen vorzubeugen. Die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen trägt somit auch zur psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer bei. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die Vorgaben des ArbZG eingehalten werden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument zur Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach längerer Krankheit oder bei chronischen Erkrankungen. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Mitarbeiter wieder in den Betrieb zu integrieren. Dabei wird besonders auf die individuellen Bedürfnisse des Mitarbeiters eingegangen. Das BEM kann auch präventiv eingesetzt werden, um frühzeitig auf Probleme in Bezug auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu reagieren.

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Fazit

Zusammenfassend zeigt sich, dass es in Deutschland diverse gesetzliche Regelungen gibt, die den Schutz und die Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz zum Ziel haben. Es ist die Verantwortung des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelungen eingehalten werden. Eine gezielte Prävention von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und ein gutes Betriebsklima sind ebenfalls wichtige Maßnahmen, um die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.

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