In Deutschland zählen Psychotherapien zu den häufigsten Behandlungsmethoden in der medizinischen Versorgung. Diese können auf unterschiedliche Weise von den Kostenübernahmen der Krankenkassen oder Versicherungen abgedeckt werden. Dennoch gibt es viele Patienten, die nicht vollständig für sämtliche Kosten ihrer Behandlung aufkommen müssen und eine Möglichkeit suchen, finanziell entlastet zu werden. In diesem Artikel diskutieren wir die Möglichkeit, Psychotherapiekosten steuerlich absetzbar zu machen.
Grundlagen
Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, Kosten für Psychotherapien als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Um den Steuerabzug beanspruchen zu können, muss der Patient einiges beachten:
- Er muss selbst die Kosten der Behandlung verursacht haben.
- Diese Kosten müssen der Höhe nach außergewöhnlich sein und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Patienten erheblich beeinträchtigen.
- Der Patient muss eine entsprechende Rechnung für die psychotherapeutische Behandlung besitzen.
Zusätzlich muss der Patient auch die zumutbare Eigenbelastung berücksichtigen. Dabei handelt es sich um einen Betrag, den der Patient aus eigener Tasche stemmen muss, bevor er diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen kann.
Zumutbare Eigenbelastung
Die zumutbare Eigenbelastung variiert je nach Höhe des Einkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder. Der Fiskus berücksichtigt die steuerrelevanten Daten jedes Steuerpflichtigen, bevor er sie zur Berechnung des zumutbaren Eigenanteils verwendet. In der Regel können psychotherapeutische Behandlungskosten erst ab einer bestimmten Grenze geltend gemacht werden. Diese Grenze orientiert sich an der Höhe des Einkommens und der Familienverhältnisse.
Höhe des Steuerabzugs
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Steuerabzug für psychotherapeutische Behandlungskosten in der Regel in Höhe von 20 bis 30 Prozent der Kosten erfolgen. Diese Kosten müssen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Hier können auch weitere Aufwendungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Kosten für ein Krankenhaus oder für ärztliche Untersuchungen.
Fazit
Die steuerrechtliche Berücksichtigung von psychotherapeutischen Behandlungskosten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Patienten sollten hierbei die zumutbare Eigenbelastung berücksichtigen, bevor sie die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können. Personen, die Psychotherapiekosten in ihrer Steuererklärung angeben möchten, sollten daher frühzeitig mit einem Steuerberater sprechen, um alle Möglichkeiten auszuloten.