Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung

Leon Werfel

Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung
Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung

Immer mehr Menschen leiden an psychischen Erkrankungen und die Anzahl der betroffenen steigt stetig an. In der Folge drohen auch immer mehr Betroffene in eine Überschuldung zu geraten. Für viele heißt das jahrelanges Schulden-Tilgen, was sehr belastend sein kann. Doch es gibt auch eine Lösung: den Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung.

Was ist ein Schuldenerlass?

Bevor wir näher darauf eingehen, was ein Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung ist, wollen wir zunächst klären, was ein Schuldenerlass überhaupt bedeutet.

Ein Schuldenerlass ist eine besondere Art von Schuldenerlass. Hierbei werden dem Schuldner die Schulden komplett oder teilweise erlassen. Das bedeutet, dass er seine Schulden nicht mehr zurückzahlen muss. Der Schuldenerlass kann durch verschiedene Gründe ausgelöst werden, zum Beispiel aufgrund eines Insolvenzverfahrens oder einer Privatinsolvenz. In unserem Fall geht es um den Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung.

Wer kann einen Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung beantragen?

Einen Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung kann grundsätzlich jeder beantragen, der aufgrund einer psychischen Erkrankung so stark eingeschränkt ist, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die Erkrankung muss dabei von einem Facharzt bescheinigt werden. In der Regel wird dabei ein Gutachten erstellt, welches die gesundheitliche Einschränkung des Betroffenen dokumentiert.

Wie funktioniert der Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung?

Um einen Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung zu beantragen, muss man verschiedene Schritte einleiten. Im ersten Schritt muss man eine Bescheinigung der psychischen Erkrankung von einem Facharzt einholen. Im Anschluss sollte man sich mit dem Gläubiger, also der Person oder Institution, denen man Geld schuldet, in Verbindung setzen und sie über die Situation informieren.

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Zusätzlich sollte man sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden, die einem bei dem weiteren Vorgehen unterstützt. Die Schuldnerberatung stellt einen Antrag auf Schuldenerlass und unterstützt den Betroffenen auch bei der Durchsetzung des Antrags.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Schuldenerlass zu erhalten?

Um einen Schuldenerlass bei psychischen Erkrankungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die psychische Erkrankung des Betroffenen von einem fachärztlichen Gutachten bestätigt werden.

Außerdem muss der Betroffene nachweisen, dass er durch die psychische Erkrankung nicht dazu in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören zum Beispiel das Begleichen von Rechnungen, die Bezahlung von Mieten, aber auch die Tilgung von Schulden.

Es muss also eine unüberwindbare finanzielle Hürde durch die Erkrankung bestehen, die eine Rückzahlung der Schulden unmöglich macht.

Fazit: Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung

Ein Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung kann vielen Menschen helfen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Besonders in Zeiten, in denen die Anzahl psychischer Erkrankungen und Überschuldungen zunimmt, bietet der Schuldenerlass eine Lösung, die vielen Betroffenen helfen kann.

Um einen Schuldenerlass zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Bescheinigung der psychischen Erkrankung durch einen Facharzt ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Zudem sollte man sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden, die einen bei dem weiteren Vorgehen unterstützt.

Wichtig ist auch, dass man sich nicht scheut, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Schuldenerlass kann eine große finanzielle Entlastung bedeuten und so maßgeblich zur Genesung beitragen.

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