Die Terminservicestelle Psychotherapie ist eine Einrichtung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die dafür sorgen soll, dass Versicherte innerhalb einer bestimmten Frist einen Termin bei einem Psychotherapeuten erhalten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie darüber wissen müssen.
Was ist die Terminservicestelle Psychotherapie?
Die Terminservicestelle Psychotherapie wurde im April 2017 vom Gesetzgeber eingeführt, um die Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Sie ist Teil der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und ihre Aufgabe ist es, Versicherten innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem psychotherapeutischen Facharzt zu vermitteln.
Wer kann die Terminservicestelle in Anspruch nehmen?
Die Terminservicestelle können alle gesetzlich Versicherten in Anspruch nehmen, die eine psychotherapeutische Behandlung benötigen. Dabei ist es unerheblich, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, da die Leistung bundesweit einheitlich geregelt ist.
Wie erreicht man die Terminservicestelle?
Um die Terminservicestelle zu erreichen, müssen Versicherte zunächst eine Überweisung von ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie einholen. Anschließend können Sie sich telefonisch an die Terminservicestelle der KV Ihres Bundeslandes wenden. Die Telefonnummer finden Sie auf der Webseite der KV oder auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte.
Was passiert nach der Anmeldung bei der Terminservicestelle?
Nach der Anmeldung bei der Terminservicestelle wird Ihnen ein Termin bei einem psychotherapeutischen Facharzt vermittelt. Dieser Termin soll innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Terminservicestelle auch einen Termin im Rahmen der Konsiliar- und Liaisondienste der Krankenhäuser oder in einer psychotherapeutischen Ambulanz vermitteln.
Welche Therapieformen werden von der Terminservicestelle vermittelt?
Die Terminservicestelle vermittelt vor allem Verhaltenstherapien und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien. Sollte eine andere Therapieform notwendig sein, wird der Patient an einen entsprechenden Facharzt weitervermittelt.
Gibt es besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche?
Ja, für Kinder und Jugendliche gelten besondere Regelungen. Sie müssen zunächst einen spezialisierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufsuchen, bevor sie die Terminservicestelle in Anspruch nehmen können.
Fazit
Die Terminservicestelle Psychotherapie ist eine wichtige Einrichtung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die dabei helfen soll, Psychotherapie-Patienten schneller und effizienter zu behandeln. Wenn Sie eine solche Behandlung benötigen, zögern Sie nicht, die Terminservicestelle zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren.