Als erste Antwort auf diese Frage müssen wir sagen: Ja! Denn es ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Behandlung anbieten müssen. Die Kosten dafür werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen und Einschränkungen. Denn die Krankenkassen sind natürlich nicht bereit, uneingeschränkt für alle Arten von Psychotherapie zu zahlen. Es gelten bestimmte Bedingungen, auf die wir im Folgenden näher eingehen werden.
Die Bedingungen für eine Kostenübernahme
Um eine Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse bezahlt zu bekommen, müssen zwei Hauptbedingungen erfüllt sein:
- Sie müssen unter einer psychischen Erkrankung leiden, die eine Behandlung erforderlich macht.
- Die Behandlung muss von einem zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt werden.
Zur ersten Bedingung: In der Regel werden psychotherapeutische Behandlungen nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn eine Krankheitsdiagnose vorliegt. Oft muss dazu ein Facharzt für Psychiatrie oder ein Psychotherapeut eine Diagnose stellen, die dann Grundlage für die Behandlung sein kann. Dabei müssen natürlich auch die Kriterien der Krankenkassen erfüllt sein. Zu diesen Kriterien gehört unter anderem, dass die Erkrankung eine medizinisch notwendige Behandlung erfordert und dass eine psychotherapeutische Behandlung die geeignete Methode ist, um das Ziel einer Heilung oder einer Besserung zu erreichen.
Zur zweiten Bedingung: Eine Psychotherapie darf nur durch einen zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Ein solcher Therapeut muss bestimmte Qualifikationen und Zulassungen vorweisen, um von den Krankenkassen anerkannt zu werden. Dazu gehören eine abgeschlossene Ausbildung in psychologischer oder ärztlicher Richtung, eine staatliche Anerkennung sowie eine Zusatzausbildung in Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
Die verschiedenen Arten von Psychotherapie
Je nach Art der Erkrankung und den individuellen Bedürfnissen des Patienten gibt es verschiedene Arten von psychotherapeutischen Verfahren. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für folgende Verfahren:
- Verhaltenstherapie
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Systemische Therapie
- Gesprächstherapie
Welche Behandlung für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art Ihrer Erkrankung, Ihrer Persönlichkeit und Ihrem individuellen Therapieziel. Ihr behandelnder Psychotherapeut wird Sie beraten und gemeinsam mit Ihnen die passende Therapieform auswählen.
Ablauf einer Psychotherapie
Eine Psychotherapie beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch, bei dem der Psychotherapeut Ihre Erkrankung und Ihr Anliegen genauer kennenlernen möchte. Dort wird auch geklärt, welche Therapieform am besten geeignet ist und wie oft Sie die Therapie besuchen werden.
Die eigentliche Therapie findet dann in regelmäßigen Einzelsitzungen statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über Ihre Probleme und Ängste zu sprechen. Der Therapeut unterstützt Sie dabei, neue Verhaltensweisen und Denkweisen zu erlernen und gibt Ihnen psychologische Werkzeuge an die Hand, um mit schwierigen Situationen besser umgehen zu können.
Eine Psychotherapie kann über einen längeren Zeitraum stattfinden, je nach Art der Erkrankung und Ihren Fortschritten. In der Regel werden die Kosten von Ihrem Psychotherapeuten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Fazit
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Krankenkassen eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen einer psychischen Erkrankung in der Regel übernehmen. Allerdings gelten hier bestimmte Bedingungen und Einschränkungen, die von den Krankenkassen im Einzelfall geprüft werden müssen.
Wenn Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, sollten Sie sich daher an Ihren Hausarzt oder einen Facharzt für Psychiatrie wenden, um eine Diagnose stellen zu lassen. Der behandelnde Arzt oder Therapeut wird Ihnen dann bei Bedarf eine psychotherapeutische Behandlung empfehlen und Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme unterstützen.