Als Beamter in Deutschland kann man von vielen Vorteilen profitieren. Dazu gehören beispielsweise eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, ein vergleichsweise gutes Einkommen sowie ein solider Pensionsanspruch. Um Beamter zu werden, muss man jedoch einige formelle Anforderungen erfüllen – dazu gehört auch, dass man gesundheitlich geeignet sein muss. Kann man trotz einer zurückliegenden Psychotherapie verbeamtet werden?
Was bedeutet "verbeamtet werden"?
Bevor wir uns der Frage widmen, ob man trotz Psychotherapie verbeamtet werden kann, ist es sinnvoll, genauer zu definieren, was "verbeamtet werden" überhaupt bedeutet. Als Beamter auf Lebenszeit genießt man einen besonderen Status im öffentlichen Dienst, der mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, einer höheren Bezahlung und einem Anspruch auf eine Pension einhergeht. Die Verbeamtung erfolgt in der Regel nach einer erfolgreich abgeschlossenen Probezeit und einer Überprüfung der formalen Anforderungen, zu denen auch die Gesundheitsuntersuchung gehört.
Kann man trotz Psychotherapie verbeamtet werden?
Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach, da es hier keine pauschale Antwort gibt. Grundsätzlich gilt in Deutschland das so genannte "Gesundheitsprinzip", wonach Beamte gesundheitlich geeignet sein müssen. Eine frühere Erkrankung kann dabei aber nicht zwangsläufig zur Ablehnung der Verbeamtung führen.
Laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2015 [1] darf eine frühere psychische Erkrankung nicht pauschal dazu führen, dass man als Beamter ungeeignet ist. Entscheidend ist, ob die Krankheit dauerhaft ausgeheilt ist und ob man dadurch in der Lage ist, die Anforderungen des Berufs als Beamter zu erfüllen. Wichtig ist auch, dass die Erkrankung offen und ehrlich gegenüber dem Arbeitgeber kommuniziert wird.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
Die konkrete Ausgestaltung der Gesundheitsprüfung hängt vom jeweiligen Bundesland sowie vom Berufsfeld ab. In der Regel muss man aber eine ärztliche Untersuchung durchlaufen und einen Fragebogen ausfüllen, in dem man Fragen zu seiner körperlichen und geistigen Gesundheit beantworten muss. Bei Bedarf kann auch ein fachärztliches Gutachten oder eine psychologische Untersuchung angeordnet werden.
Worauf sollte man achten, wenn man trotz Psychotherapie verbeamtet werden möchte?
Wenn man trotz Psychotherapie verbeamtet werden will, sollte man einige Dinge beachten:
- Eine Psychotherapie an sich ist kein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung. Wichtig ist, dass die Krankheit ausgeheilt ist und man dadurch in der Lage ist, den Anforderungen des Berufs als Beamter zu entsprechen.
- Offenheit und Ehrlichkeit sind entscheidend. Man sollte die Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber offen kommunizieren und alle relevanten Unterlagen vorlegen.
- Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Man sollte den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung sorgfältig ausfüllen und sich auf die ärztliche Untersuchung vorbereiten.
- Bei Bedarf sollte man sich fachlich beraten lassen. Spezialisierte Anwälte oder Beratungsstellen können hierbei helfen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man trotz Psychotherapie durchaus verbeamtet werden kann, wenn man dauerhaft ausgeheilt ist und alle Anforderungen erfüllt. Eine frühere psychische Erkrankung ist also kein Ausschlusskriterium per se. Wichtig ist jedoch, dass man ehrlich und offen mit dem Arbeitgeber kommuniziert und sich im Zweifelsfall fachliche Unterstützung holt.
[1] Urteil des BVerwG vom 3.12.2015, Az.: 2 B 31.15