Wann ist eine Unterbringung psychisch Kranker möglich

Senta Schuster

Wann ist eine Unterbringung psychisch Kranker möglich
Wann ist eine Unterbringung psychisch Kranker möglich

Die Unterbringung von psychisch Kranken ist eine Frage, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen in einer Krise befinden und Hilfe benötigen. In einigen Fällen kann es auch passieren, dass diese Menschen sich selbst oder andere gefährden. Um in solchen Fällen eine angemessene Versorgung zu gewährleisten, stellt sich häufig die Frage, wann eine Unterbringung psychisch Kranker möglich ist.

Rechtliche Grundlagen

Die Unterbringung von psychisch Kranken ist ein Eingriff in die Freiheit einer Person und muss deshalb auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. In Deutschland regelt das Unterbringungsgesetz (UBG) die Voraussetzungen für eine Unterbringung. Das Gesetz sieht vor, dass eine solche Unterbringung nur dann erfolgen darf, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht und diese nur durch eine Unterbringung abgewendet werden kann.

Voraussetzungen für eine Unterbringung

Um eine Unterbringung psychisch Kranker zu ermöglichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Eine solche Gefährdung kann z.B. durch Suizidgedanken, Halluzinationen oder Wahnvorstellungen gegeben sein.

Abwägung der Interessen

Natürlich darf eine Unterbringung nicht ohne weiteres erfolgen. Stattdessen müssen die Interessen des Betroffenen abgewogen werden gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Vermeidung von Gefahrensituationen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Unterbringung immer nur das letzte Mittel darstellt. Bevor eine Unterbringung angeordnet wird, müssen alle anderen Möglichkeiten, wie z.B. eine ambulante Behandlung, geprüft werden.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit für die Anordnung einer Unterbringung liegt bei den jeweiligen Landesgesetzen. Hierbei gibt es in den einzelnen Bundesländern jedoch Unterschiede in der Ausgestaltung der Regelungen. In der Regel ist es aber so, dass eine Unterbringung nur durch einen Richter angeordnet werden darf.

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Fazit

Insgesamt lässt sich festhalten, dass eine Unterbringung psychisch Kranker nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dabei muss immer eine Abwägung zwischen den Interessen des Betroffenen und den Interessen der Allgemeinheit stattfinden. Zudem ist wichtig zu betonen, dass eine Unterbringung immer nur das letzte Mittel darstellt und vorher alle anderen Möglichkeiten geprüft werden müssen.

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