Als Gesellschaft wird es immer wichtiger, sich um psychisch kranke Personen zu kümmern. In diesem Zusammenhang stellt sich für viele Menschen die Frage, wann eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik oder eine Unterbringung in einer geschützten Einrichtung notwendig ist.
Eine psychische Krankheit kann unterschiedliche Symptome und Ausprägungen haben. Manche Betroffene leiden unter starken Ängsten, andere wiederum zeigen Anzeichen von Depressionen oder Psychosen. In vielen Fällen ist es wichtig, dass die betroffene Person schnell Hilfe bekommt, um das weitere Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern.
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine psychisch kranke Person einzuweisen. Diese hängen davon ab, ob die betroffene Person bereit ist, freiwillig in eine Klinik zu gehen oder ob eine Einweisung gegen den Willen erfolgen muss.
Freiwillige Einweisung
Eine freiwillige Einweisung ist dann angebracht, wenn die betroffene Person selbst erkennt, dass sie Hilfe benötigt. Sie kann sich dann freiwillig in einer psychiatrischen Einrichtung anmelden, um eine stationäre Behandlung zu beginnen. In vielen Fällen erfolgt die Einweisung auf Empfehlung eines niedergelassenen Psychiaters oder Psychotherapeuten.
Zwangseinweisung
Eine Zwangseinweisung ist dann notwendig, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer Erkrankung eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt. In diesem Fall kann ein Arzt oder ein Richter eine Einweisung anordnen. Diese muss jedoch von einem Gutachter bestätigt werden, der die Person zuvor untersucht hat.
Geeignete Einrichtungen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von psychiatrischen Einrichtungen, in denen psychisch kranke Personen behandelt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Kliniken der psychiatrischen Versorgung, Tageskliniken und geschützte Einrichtungen.
Psychiatrische Kliniken bieten eine umfassende Versorgung für akut erkrankte Patienten. Hier finden Betroffene eine betreute Umgebung, in der sie zur Ruhe kommen und sich auf ihre Erkrankung konzentrieren können.
Tageskliniken bieten die Möglichkeit einer intensiven Therapie, ohne dass die Betroffenen stationär aufgenommen werden müssen. Hier können sie tagsüber eine intensive Therapie bekommen, um am Abend nach Hause zu gehen und in ihrer eigenen Umgebung zu schlafen.
Geschützte Einrichtungen sind dagegen speziell für Personen geeignet, die aufgrund ihrer Erkrankung einer besonderen Betreuung und Unterstützung bedürfen. Hier haben Betroffene die Möglichkeit, in einer geschützten Umgebung zu leben und von Fachpersonal betreut zu werden.
Fazit
Die Frage, wann eine psychisch kranke Person einzuweisen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an und welche Symptome und Ausprägungen die Erkrankung hat. Eine Einweisung kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich sein, wenn eine Gefahr für sich selbst oder andere besteht.
Es ist jedoch auch wichtig, dass Betroffene frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Psychisch kranke Personen sollten nicht allein gelassen werden und es sollte im Sinne der Gesellschaft liegen, sich um sie zu kümmern.