Die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers bei psychisch kranken Menschen sind vielfältig. Eine Betreuung kann angeordnet werden, wenn eine erhebliche Einschränkung der Geschäftsfähigkeit vorliegt und der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr in Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Hierbei kann es sich beispielsweise um Finanzen, Gesundheit, Unterbringung oder rechtliche Angelegenheiten handeln.
Überblick über die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers
Ein gesetzlicher Betreuer hat folgende Aufgaben:
1. Vertretung des Betroffenen
Der Betreuer vertritt den Betreuten in allen Angelegenheiten und entscheidet über diese, wenn der Betreute dazu nicht mehr in der Lage ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Betreuer stets das Wohl des Betreuten im Blick haben muss und im Interesse des Betreuten handeln muss.
2. Finanzangelegenheiten
Betreuer haben auch die Aufgabe, die Finanzen des Betreuten zu regeln. Hierzu gehört beispielsweise das Eröffnen und Verwalten von Bankkonten, die Verwaltung von Einkommen und Ausgaben sowie die Beantragung von Sozialleistungen.
3. Gesundheitsangelegenheiten
Ein Betreuer kann auch die Gesundheitsangelegenheiten des Betreuten regeln. Hierzu gehört beispielsweise die Beantragung von medizinischen Leistungen oder die Entscheidung über medizinische Maßnahmen, die der Betreute nicht mehr selbst regeln kann.
4. Unterbringung
Im Rahmen der Betreuung kann es notwendig werden, den Betreuten in eine stationäre Einrichtung oder in eine geschützte Wohnform zu bringen. Der Betreuer hat hierbei die Aufgabe, die Unterbringung zu organisieren und sicherzustellen, dass der Betreute angemessen untergebracht ist.
5. Rechtliche Angelegenheiten
Ein Betreuer hat auch die Aufgabe, sich um die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten zu kümmern. Hierzu gehört beispielsweise die Beantragung von Rechtsanwälten oder Gerichtsverfahren. Der Betreuer kann auch die Vollmachten und Verfügungen des Betreuten regeln.
Fazit
Insgesamt ist die Aufgabe eines Betreuers bei psychisch kranken Menschen sehr umfangreich. Es ist wichtig, dass ein Betreuer stets im Interesse des Betreuten handelt und sein Wohl im Blick hat. Die genannten Aufgaben sind nur Auszüge aus dem Tätigkeitsfeld eines Betreuers.
Es ist zu betonen, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und ein Betreuer hierbei stets im engen Austausch mit dem Betreuten und ggf. weiteren Fachkräften steht. Daher sollte bei psychischen Erkrankungen und einer möglichen Betreuung immer ein Fachmann hinzugezogen werden.