In Deutschland leiden etwa 6 Millionen Menschen an Diabetes, davon rund 95 % an Typ-2-Diabetes. Viele dieser Patienten haben auch eine psychische Erkrankung, wie beispielsweise Depression oder Angststörungen. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass der Patient Pflege in Anspruch nehmen muss. Doch welche Pflegestufe ist in solchen Fällen die richtige? In diesem Artikel werden wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Pflegestufe bei Diabetes und psychischer Erkrankung erklären.
Was ist Diabetes?
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) ist eine Stoffwechselerkrankung, die auftritt, wenn der Körper kein oder nicht ausreichend Insulin produzieren kann. Insulin ist ein Hormon, das vom Körper benötigt wird, um den Blutzuckerspiegel zu regulieren. Bei einem Diabetes-Patienten kann es zu einem zu hohen Blutzuckerspiegel kommen, was langfristig zu Schädigungen der Blutgefäße, Nerven und Organe führen kann.
Was sind psychische Erkrankungen?
Psychische Erkrankungen sind Krankheitsbilder, die das Denken, Fühlen und Handeln beeinträchtigen. Sie können durch eine Vielzahl von Ursachen wie genetische Faktoren, traumatische Erlebnisse oder Stress hervorgerufen werden. Häufige psychische Erkrankungen sind Depressionen, Angststörungen, Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen.
Welche Pflegestufen gibt es?
In Deutschland gibt es drei Pflegestufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit eines Menschen beschreiben:
- Pflegestufe I: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegestufe II: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegestufe III: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Seit 2017 gibt es darüber hinaus den neuen Pflegegrad 1, der eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt.
Welche Pflegestufe bei Diabetes und psychischer Erkrankung?
Die Auswahl der richtigen Pflegestufe hängt von der individuellen Situation ab. Häufig müssen Diabetes-Patienten eine selbstständige Blutzuckermessung und Insulininjektion bewältigen, was jedoch bei psychischen Erkrankungen – je nach Schweregrad – nicht immer möglich ist. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass eine stationäre Pflege oder häusliche Betreuung in Anspruch genommen wird.
Wenn der Patient nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweist, kann dieser in den neuen Pflegegrad 1 eingestuft werden. Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wird in der Regel Pflegestufe I bewilligt. Schwere Beeinträchtigungen können zur Einstufung in die Pflegestufen II und III führen.
Es ist jedoch immer ratsam, eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, um die passende Pflegestufe zu ermitteln.
Fazit
Die Auswahl der richtigen Pflegestufe bei Diabetes und psychischer Erkrankung hängt von der individuellen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ab. In vielen Fällen wird Pflegestufe I bewilligt, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt. Wenn die Beeinträchtigung jedoch schwerwiegender ist, kann eine Einstufung in die Pflegestufen II und III notwendig werden. Wichtig ist jedoch immer eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegedienst.