In Deutschland stellt sich oft die Frage, welche Art der Rente bei einer psychischen Erkrankung in Frage kommt. Im Folgenden werden wir Ihnen die verschiedenen Rentenarten und mögliche Anspruchsvoraussetzungen erläutern.
Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuüben. Eine psychische Erkrankung kann hierbei ebenso als Ursache dienen wie eine körperliche.
Für eine EM-Rente muss der Versicherte mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei muss er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig gewesen sein. Zusätzlich darf er nicht mehr als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein.
Berufsunfähigkeitsrente
Eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) kann beantragt werden, wenn ein Versicherter infolge einer körperlichen oder psychischen Erkrankung dauerhaft außer Stande ist, seine Tätigkeit auszuüben. Im Gegensatz zur EM-Rente muss der Versicherte hierfür jedoch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sondern hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Voraussetzung für den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel, dass die Berufsunfähigkeit vor Eintritt eines bestimmten Alters, das im Vertrag festgelegt ist, eingetreten ist. Ebenso muss ein Arzt die Berufsunfähigkeit bescheinigen.
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (MdE-Rente)
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (MdE-Rente) kann beantragt werden, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, aber eine vollständige Berufsunfähigkeit nicht gegeben ist. Hierbei kann auch eine psychische Erkrankung als Ursache gelten.
Die MdE-Rente wird als Teilrente ausgezahlt und richtet sich nach der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Voraussetzung für den Anspruch auf eine MdE-Rente ist, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Fazit
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Rentenabsicherung in Deutschland bei psychischen Erkrankungen. Eine Erwerbsminderungsrente kann beantragt werden, wenn der Versicherte mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und nicht mehr als sechs Stunden täglich erwerbstätig ist. Eine Berufsunfähigkeitsrente kann beantragt werden, wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann beantragt werden, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen zu beachten und sich gegebenenfalls bei einem Anwalt oder einem Sozialversicherungsfachmann beraten zu lassen.