Welche Rente bei psychischer Erkrankung nie gearbeitet?

Minna Kühn

Eine psychische Erkrankung kann das Leben eines Menschen stark beeinträchtigen. Insbesondere dann, wenn die betroffene Person nie gearbeitet hat, stellen sich viele Fragen hinsichtlich der finanziellen Absicherung. In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Rentenarten ein, die in einem solchen Fall in Frage kommen können.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rentenversicherung, die Menschen zusteht, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Zunächst muss die betroffene Person mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Zudem muss ein ärztliches Gutachten vorliegen, das die Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person einschränkt. Hierbei ist es irrelevant, ob die psychische Erkrankung bereits vor oder nach Eintritt in die Rente diagnostiziert wurde.

In der Regel wird die Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet bewilligt und regelmäßig überprüft. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung wird eine als unbefristet befristet Rentenzahlung bewilligt.

Grundsicherung

Sollte die betroffene Person nicht über genügend Einkommen und Vermögen verfügen, um ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, kann ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Diese Geldleistung wird vom Staat gezahlt und soll sicherstellen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, ein Leben in Würde zu führen.

Für den Anspruch auf Grundsicherung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen unter anderem das Alter, die Erwerbsfähigkeit und das Vorhandensein von Vermögen.

Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine sogenannte private Altersvorsorge, die bei Versicherungen abgeschlossen werden kann. Hierbei zahlt die Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente aus.

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Anders als die Erwerbsminderungsrente ist die Berufsunfähigkeitsrente unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung. Somit ist es auch für Personen ohne Rentenanspruch möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft sehr hoch sind und sich je nach individueller Lebenssituation stark unterscheiden können.

Fazit

Eine psychische Erkrankung kann das Leben stark beeinträchtigen. Sollte die betroffene Person nie gearbeitet haben, ist es umso wichtiger, sich frühzeitig über die verschiedenen Rentenarten und möglichen Ansprüche zu informieren. Hierbei kann eine Beratung durch einen Experten hilfreich sein.

Die genannten Rentenarten sind nur eine Auswahl und können je nach individueller Lebenssituation variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig um seine finanzielle Absicherung zu kümmern und mögliche Ansprüche rechtzeitig zu prüfen.

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