Die Pflegebedürftigkeit stellt nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen eine große Herausforderung dar. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen kann es schwierig sein, den Pflegebedarf zu bestimmen und den passenden Pflegegrad zu ermitteln. In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit der Frage beschäftigen, welcher Pflegegrad bei psychischer Erkrankung in Betracht gezogen werden sollte.
Was sind psychische Erkrankungen?
Von psychischen Erkrankungen spricht man, wenn Störungen des Denkens, Fühlens oder Handelns vorliegen, deren Ursache im psychischen Bereich zu suchen ist. Hierzu zählen unter anderem Depressionen, Schizophrenie, bipolare Störungen oder Angststörungen. Diese Erkrankungen sind oft schwer zu erkennen und können sich unterschiedlich äußern. Eine Diagnosestellung durch einen Facharzt ist deshalb unbedingt erforderlich.
Welche Auswirkungen haben psychische Erkrankungen auf die Pflegebedürftigkeit?
Psychische Erkrankungen können sich auf verschiedene Bereiche des Lebens auswirken und die Pflegebedürftigkeit erhöhen. Häufig fällt es Betroffenen schwer, den Alltag zu meistern und für sich selbst zu sorgen. Auch eine selbstständige Haushaltsführung kann bei schweren Depressionen oder Angststörungen zum Problem werden.
Im Rahmen der Pflegeversicherung werden psychische Erkrankungen daher als körperliche Beeinträchtigungen gewertet, die eine Pflegebedürftigkeit begründen können. Der Pflegegrad wird dabei nicht in erster Linie anhand der Diagnose, sondern anhand des individuellen Hilfebedarfs ermittelt. Je nach Schwere und Ausprägung der Erkrankung können Betroffene deshalb unterschiedlichen Pflegegraden zugeordnet werden.
Welche Pflegegrade kommen bei psychischen Erkrankungen in Frage?
Grundsätzlich können bei psychischen Erkrankungen alle fünf Pflegegrade in Betracht gezogen werden, wobei die Unterscheidung zwischen den einzelnen Graden insbesondere im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten entscheidend ist.
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Pflegegrad 1: Wenn nur geringer Hilfebedarf besteht – beispielsweise bei leichten Depressionen – wird in der Regel kein Pflegegrad zugeordnet.
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Pflegegrad 2: Ein Pflegegrad 2 kommt infrage, wenn Betroffene in der Regel mehrere Stunden am Tag bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
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Pflegegrad 3: Bei einem Pflegegrad 3 liegt ein erheblicher Hilfebedarf vor. Betroffene benötigen an mindestens drei Tagen pro Woche über mehrere Stunden hinweg Unterstützung bei grundlegenden Aufgaben.
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Pflegegrad 4: Ein Pflegegrad 4 wird Betroffenen zugeordnet, die mindestens fünf Tage pro Woche und über mehrere Stunden hinweg intensive Unterstützung benötigen.
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Pflegegrad 5: Der Pflegegrad 5 wird Betroffenen zugeordnet, bei denen ein rund um die Uhr professionell betreutes Umfeld erforderlich ist.
Die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad hängt dabei immer vom individuellen Hilfebedarf ab und kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen.
Wie wird der Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen ermittelt?
Um den passenden Pflegegrad zu ermitteln, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgen. Hierbei wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und anhand eines Punktesystems bewertet. Dabei werden unterschiedliche Bereiche wie beispielsweise Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen berücksichtigt.
Insbesondere bei psychischen Erkrankungen kann es jedoch schwierig sein, den Hilfebedarf objektiv zu bewerten. Oft sind die Symptome wie Antriebslosigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten oder Schlafstörungen nicht von außen sichtbar und können deshalb leicht unterschätzt werden. Betroffene und Angehörige sollten deshalb darauf achten, dass im Rahmen der Begutachtung alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Fazit
Bei psychischen Erkrankungen kann die Bestimmung des Pflegegrades eine Herausforderung darstellen. Dennoch ist es wichtig, den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln und den passenden Pflegegrad zu beantragen, um eine angemessene Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten. Eine Begutachtung durch den MDK kann hierbei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und ein individuelles Pflegekonzept zu erstellen.
Insgesamt gilt es, bei psychischen Erkrankungen nicht zu zögern, sich frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen, um eine bestmögliche Versorgung und Betreuung sicherzustellen.