Immer wieder stellt sich in der Rechtsprechung die Frage, wie mit psychisch kranken Pädophilen umgegangen werden soll, die straffällig geworden sind. Die Entscheidung über das angemessene Strafmaß für eine solche Person hängt von vielen Faktoren ab und ist oft schwierig zu treffen. In diesem Artikel wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, welches Strafmaß bei psychisch kranken Pädophilen angemessen ist.
Psychische Erkrankungen und Strafrecht
Im Strafrecht gilt das Prinzip der Schuldunfähigkeit. Eine Person kann demnach für eine Tat nicht bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung oder einer anderen geistigen oder seelischen Störung unfähig war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
In Deutschland wird zwischen Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit und tatsächlicher Steuerungsunfähigkeit unterschieden. Schuldunfähigkeit bedeutet, dass die betreffende Person aufgrund einer psychischen Erkrankung völlig unfähig ist, die Tat zu verstehen und zu kontrollieren. Verminderte Schuldfähigkeit liegt vor, wenn die Erkrankung die Fähigkeit zur Einsicht und Kontrolle beeinträchtigt hat, jedoch nicht aufgehoben hat. Tatsächliche Steuerungsunfähigkeit bedeutet, dass die Erkrankung im konkreten Fall dazu führte, dass die Person das Unrecht der Tat nicht erkennen oder steuern konnte.
Behandlung statt Strafe?
Da bei psychisch kranken Pädophilen häufig eine Schuldunfähigkeit gegeben ist, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, sie zu bestrafen oder ob eine medizinische Behandlung nicht sinnvoller wäre. Eine rein strafrechtliche Verfolgung könnte in diesem Fall kontraproduktiv sein, da die betreffende Person aufgrund ihrer Erkrankung kaum in der Lage ist, ihr Verhalten zu ändern.
Dennoch bleibt das Strafrecht ein wichtiges Instrument, um die Opfer zu schützen und ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit zu senden. In manchen Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe als Sicherungsverwahrung angeordnet werden, um die Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen.
Das Strafmaß bei psychisch kranken Pädophilen
Wenn ein psychisch kranker Pädophiler straffällig wird, muss das Gericht das individuelle Strafmaß festlegen. Dabei wird berücksichtigt, welche Form der Schuldunfähigkeit vorliegt und ob die betreffende Person behandelt werden kann. Daneben spielt auch die Schwere der Tat eine Rolle, ebenso wie das Vorhandensein von Vorstrafen oder anderen strafmildernden oder strafverschärfenden Umständen.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Therapie anzuordnen, um die betreffende Person von ihren pädophilen Neigungen zu behandeln. Eine solche Therapie kann auch im Rahmen einer Freiheitsstrafe angeordnet werden. So kann die betreffende Person gleichzeitig bestraft und behandelt werden.
Fazit
Die Frage nach dem angemessenen Strafmaß bei psychisch kranken Pädophilen ist eine schwierige, jedoch wichtige Frage. Eine rein strafrechtliche Verfolgung könnte in vielen Fällen kontraproduktiv sein, da die betroffene Person aufgrund ihrer Erkrankung kaum in der Lage ist, ihr Verhalten zu ändern. Dennoch bleibt das Strafrecht ein wichtiges Instrument, um die Opfer zu schützen und ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit zu senden. In jedem einzelnen Fall muss jedoch das individuelle Strafmaß festgelegt werden, das sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Bedürfnisse und Interessen der betreffenden Person berücksichtigt.