Wer bezahlt betreutes Wohnen bei psychisch kranken?

Senta Schuster

Wer bezahlt betreutes Wohnen bei psychisch kranken?
Wer bezahlt betreutes Wohnen bei psychisch kranken?

Betreutes Wohnen bei psychisch kranken Menschen kann eine sehr gute Möglichkeit sein, um diesen Menschen Sicherheit und Stabilität im Alltag zu bieten. Doch wer bezahlt für ein solches Angebot?

Generell gibt es verschiedene Arten von betreutem Wohnen, die unterschiedlich finanziert werden. Eine Möglichkeit ist das Ambulant Betreute Wohnen, bei dem Menschen mit psychischen Erkrankungen in ihrer eigenen Wohnung leben, jedoch regelmäßig von Betreuungskräften besucht werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Stationäre Betreute Wohnen, bei dem Rückzugsräume für psychisch kranke Menschen geschaffen werden, welche von Pflegepersonal betreut werden.

Die Kosten für diese Angebote können sehr unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sind die Kosten für das betreute Wohnen jedoch sehr hoch und können für viele Betroffene und deren Familien nicht ohne Hilfe getragen werden.

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung von betreutem Wohnen. Eine dieser Möglichkeiten ist die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse. Die Krankenkassen können die Kosten für ein ambulant oder stationär betreutes Wohnen in der Regel übernehmen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Allerdings werden hierbei oft nur die Kosten für eine Grundversorgung übernommen und nicht die Kosten für eine umfassende Betreuung und Therapie.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung des betreuten Wohnens ist die Übernahme durch Sozialleistungsträger wie das Sozialamt. Hierbei werden allerdings oft nur die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und das Personal übernommen. Die Kosten für therapeutische Angebote und Maßnahmen werden in der Regel nicht übernommen.

Es ist auch möglich, dass die Kosten durch die Betroffenen selber oder ihre Familien getragen werden müssen. Gerade für Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung arbeitsunfähig sind, kann dies eine große finanzielle Belastung darstellen.

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Im Falle einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse, das Sozialamt oder andere Sozialleistungsträger, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählen beispielsweise eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Betreuungsangebots sowie eine finanzielle Bedürftigkeit des Betroffenen.

Insgesamt gibt es also verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung von betreutem Wohnen bei psychisch kranken Menschen. Jedoch ist dies oft mit hohen Kosten verbunden und eine Übernahme der Kosten ist nicht immer einfach zu realisieren.

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