Wer finanziert betreutes Wohnen wegen psychisch Kranken?

Julian Martin

Wer finanziert betreutes Wohnen wegen psychisch Kranken?
Wer finanziert betreutes Wohnen wegen psychisch Kranken?

Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist eine wichtige Maßnahme, um diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen zu können. Neben der Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags und der Gesundheitsversorgung ist auch die Wohnsituation ein wichtiger Faktor für die Genesung. Betreutes Wohnen bedeutet, dass die Betroffenen in einer eigenen Wohnung leben, aber gleichzeitig Unterstützung durch Sozialarbeiter und psychologische Betreuer erhalten.

Doch wer finanziert eigentlich das betreute Wohnen von Menschen mit psychischen Erkrankungen? Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach, denn es gibt verschiedene Träger und Finanzierungsmöglichkeiten.

Finanzierung durch die Krankenkassen

Eine Möglichkeit der Finanzierung ist durch die gesetzlichen Krankenkassen gegeben. Diese übernehmen zumindest teilweise die Kosten für eine psychiatrische Behandlung, die auch das betreute Wohnen umfassen kann. Um in den Genuss dieser Leistungen zu kommen, muss jedoch eine ärztliche Diagnose vorliegen, die eine solche Behandlung erforderlich macht. Auch eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik kann die Voraussetzung für eine Finanzierung durch die Krankenkassen sein.

Finanzierung durch die Sozialhilfe

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist durch die Sozialhilfe gegeben. Hier muss jedoch eine Bedürftigkeit vorliegen, die von den Sozialbehörden geprüft wird. Auch eine Teilfinanzierung durch die Sozialhilfe ist möglich, wenn die Betroffenen nicht in der Lage sind, die gesamten Kosten selbst zu tragen.

Finanzierung durch die Rentenversicherung

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist durch die Rentenversicherung gegeben. Diese kann eine sogenannte medizinische Rehabilitation finanzieren, die auch das betreute Wohnen umfassen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen schon ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsleben hinter sich haben.

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Finanzierung durch die Unfallversicherung

Auch die Unfallversicherung kann eine Finanzierung von betreutem Wohnen ermöglichen. Voraussetzung ist, dass eine Krankheit oder ein Unfall die Ursache für die psychischen Erkrankungen ist.

Finanzierung durch die Betroffenen selbst

Nicht zuletzt können auch die Betroffenen selbst die Kosten für das betreute Wohnen tragen. Hierbei können je nach finanzieller Situation auch Unterstützungen durch externe Stellen wie beispielsweise Stiftungen oder Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.

Insgesamt ist es also schwer zu sagen, wer letztendlich das betreute Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen finanziert. Es gibt verschiedene Träger und Finanzierungsmöglichkeiten, die von individuellen Voraussetzungen der Betroffenen abhängig sind.

Es ist jedoch wichtig, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen Unterstützung erfahren und betreutes Wohnen eine Möglichkeit darstellt, ihnen ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen sollte daher nicht zum Hindernis werden und eine bedarfsgerechte Unterstützung sollte gewährleistet sein.

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