Wer klärt Geschäftsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen?

Leon Werfel

Wer klärt Geschäftsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen?
Wer klärt Geschäftsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen?

Als Geschäftsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen zu können. Doch was passiert, wenn eine Person von einer psychischen Erkrankung betroffen ist? Kann diese Person immer noch als geschäftsfähig angesehen werden und somit Rechtsgeschäfte abschließen? In diesem Artikel werden wir die Geschäftsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen genauer beleuchten.

Definition der Geschäftsfähigkeit

Zunächst müssen wir klären, was Geschäftsfähigkeit bedeutet. Geschäftsfähige Personen sind in der Lage, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, Verträge zu unterzeichnen und damit rechtlich verbindliche Vereinbarungen zu treffen.

Die Geschäftsfähigkeit ist in Deutschland ab einem Alter von 18 Jahren gegeben. Minderjährige sind nur dann geschäftsfähig, wenn ihre gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) zustimmen.

Geschäftsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

Doch was passiert, wenn eine Person an einer psychischen Erkrankung leidet? Kann diese Person immer noch als geschäftsfähig angesehen werden?

Die Antwort darauf ist nicht so einfach. Es hängt von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Grundsätzlich gilt, dass eine Person mit einer psychischen Erkrankung als geschäftsfähig angesehen wird, wenn sie in der Lage ist, die Konsequenzen des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts zu verstehen. Das bedeutet auch, dass sie in der Lage sein muss, die Tragweite des Geschäfts und damit auch mögliche Risiken zu erkennen.

Im Zweifelsfall kann es sein, dass die Geschäftsfähigkeit von einem Gericht überprüft wird. Hierbei wird ein Gutachten von einem Facharzt für Psychiatrie verlangt, der die Fähigkeit der betroffenen Person zur Beurteilung von Rechtsgeschäften und ihre Fähigkeit, die Konsequenzen zu verstehen, untersucht.

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Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

Um im Falle einer psychischen Erkrankung abgesichert zu sein, gibt es bestimmte Vorkehrungen, die man treffen kann. Eine Möglichkeit hierbei ist die Vorsorgevollmacht. Mit dieser bevollmächtigt man eine andere Person, Entscheidungen für einen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Eine weitere Möglichkeit ist das Betreuungsrecht. Hierbei kann das Gericht eine Person als Betreuer einsetzen, der die notwendigen Entscheidungen für den Betroffenen trifft. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass eine Betreuung in der Regel nur dann eingesetzt wird, wenn keine andere Lösung möglich ist.

Fazit

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Geschäftsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen eine komplizierte Angelegenheit ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen, von der Schwere der Erkrankung abhängt. Im Zweifelsfall kann es sein, dass die Geschäftsfähigkeit von einem Gericht überprüft wird.

Um im Falle einer psychischen Erkrankung abgesichert zu sein, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht und des Betreuungsrechts. Damit kann sichergestellt werden, dass auch im Falle einer Erkrankung die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können.

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