Wer trägt die Kosten für betreutes Wohnen psychisch kranker Kinder?

Senta Schuster

Wer trägt die Kosten für betreutes Wohnen psychisch kranker Kinder?
Wer trägt die Kosten für betreutes Wohnen psychisch kranker Kinder?

In der heutigen Gesellschaft ist es leider keine Seltenheit mehr, dass Kinder an psychischen Erkrankungen leiden. Diese Kinder benötigen oft intensivere Pflege und Betreuung, als es Eltern und Angehörige bieten können. Hier greift die Betreuungseinrichtung und bietet betreutes Wohnen für diese Kinder an. Doch wer trägt die Kosten dafür?

Betreutes Wohnen als Möglichkeit

Betreutes Wohnen ist hinsichtlich der Pflege und Betreuung ein wichtiger Schritt, um die Kinder auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und zufriedenstellenden Leben unterstützen zu können. Die Betreuungsunternehmen bieten hierbei sowohl Einzel- als auch Gruppenwohnen an. In allen Fällen geht es jedoch darum, den Kindern in einer angenehmen Atmosphäre Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und professionelle Unterstützung durch ausgebildete Pflegekräfte.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für eine solche Einrichtung sind bei jedem Anbieter unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Gemeinsamkeiten, die für eine Kostenübernahme sprechen. In der Regel übernehmen die Kommunen oder die Regionen, in denen das Kind lebt, die Kosten für betreutes Wohnen. Einige private Einrichtungen bieten auch ein Teil- oder Vollstipendium für betreutes Wohnen an, in denen sich das Kind für eine bestimmte Zeit einbringen muss, um die Kosten zu decken.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland gilt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Konvention setzt sich unter anderem für „die Wahrung der Menschenrechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen, insbesondere ihre Unabhängigkeit, die Einbeziehung und Teilhabe in die Gesellschaft sowie ihre uneingeschränkte Inklusion und gleiche Teilhabe“ ein. Besonders betroffene Kinder leiden oft unter der Diskriminierung aufgrund von rechtlichen, kulturellen oder sozialen Faktoren. Die Konvention fördert daher in besonderem Maße die Rechte der Kinder und deren Inklusion in die Gesellschaft.

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Fazit

Durch betreutes Wohnen können Kinder mit psychischen Erkrankungen professionell betreut und unterstützt werden. Die Kostenübernahme wird in der Regel von den Kommunen oder Regionen übernommen und es gibt auch einige private Einrichtungen, die ein Teil- oder Vollstipendium anbieten. In jedem Fall sind die gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene auf die Inklusion von Kindern mit Behinderungen ausgelegt und fördern deren Rechte.

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