Wer zahlt betreutes Wohnen für psychisch Kranke?

Minna Kühn

Wer zahlt betreutes Wohnen für psychisch Kranke?
Wer zahlt betreutes Wohnen für psychisch Kranke?

In Deutschland gibt es zahlreiche Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen Unterstützung benötigen. Um diesen Menschen zu helfen, steht ihnen Betreutes Wohnen zur Verfügung. Doch wer zahlt eigentlich dafür?

Die Finanzierung des Betreuten Wohnens

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, das Betreute Wohnen finanziell zu unterstützen: Durch die sogenannte Eingliederungshilfe oder durch die Hilfe zur Pflege. Welche Art der Finanzierung infrage kommt, hängt dabei von der Situation des Betroffenen ab.

Die Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe und soll Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie umfasst Maßnahmen, die notwendig sind, um eine drohende Behinderung zu vermeiden, eine bereits vorhandene Behinderung zu beseitigen, zu mildern oder zu kompensieren.

Zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe gehört auch das Betreute Wohnen. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine ambulante Leistung, bei der der Betroffene in einer eigenen Wohnung lebt und von einem sozialpädagogischen Betreuer begleitet wird. Auch eine Unterbringung in einer WG ist möglich.

Die Kosten für das Betreute Wohnen werden in der Regel vollständig von der Eingliederungshilfe übernommen, sofern der Betroffene dazu aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Die Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege ist ebenfalls eine Leistung der Sozialhilfe und soll Menschen unterstützen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Die Hilfe zur Pflege umfasst dabei vor allem die Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Ernährung und bei der Mobilität.

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Auch das Betreute Wohnen kann im Rahmen der Hilfe zur Pflege finanziert werden. Dabei handelt es sich in der Regel um eine stationäre Leistung, bei der der Betroffene in einer Einrichtung lebt und rund um die Uhr betreut wird. Auch eine teilstationäre Unterbringung, bei der der Betroffene tagsüber betreut wird, ist möglich.

Die Kosten für das Betreute Wohnen werden in der Regel von der Hilfe zur Pflege übernommen, sofern der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung dazu nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Fazit

Wer betreutes Wohnen für psychisch Kranke finanziert, hängt von der individuellen Situation des Betroffenen ab. In der Regel wird entweder die Eingliederungshilfe oder die Hilfe zur Pflege dafür aufkommen. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Beitrag die Finanzierung des Betreuten Wohnens für psychisch Kranke nähergebracht zu haben.

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