Als Angehöriger einer psychisch erkrankten Mutter stehen viele Betroffene vor der Frage, wer für die Kosten der Behandlung aufkommt. Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten, da es von vielen Faktoren abhängt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in erster Linie eine ambulante Behandlung angestrebt wird. Eine stationäre Behandlung wird nur dann genehmigt, wenn eine akute Gefährdung für die betroffene Person besteht.
Private Krankenversicherung
Bei privaten Krankenversicherungen gelten in der Regel ähnliche Bedingungen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hier ist eine ambulante Behandlung in der Regel die erste Wahl und eine stationäre Behandlung wird nur in akuten Fällen genehmigt.
Kostenübernahme durch das Sozialamt
Tritt eine Person aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht mehr vollständig für sich selbst ein, kann das Sozialamt eingeschaltet werden. Hier besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für eine stationäre Behandlung übernimmt. Allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden kann.
Kostenübernahme durch die Rentenversicherung
Ist eine Person aufgrund ihrer psychischen Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig, kann eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Gutachten eines Facharztes notwendig ist, um die Erwerbsunfähigkeit nachzuweisen.
Fazit
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Frage nach der Kostenübernahme bei einer psychischen Erkrankung nicht pauschal beantwortet werden kann. Je nach Art und Schwere der Erkrankung können unterschiedliche Bedingungen gelten. In jedem Fall ist es aber ratsam, sich eingehend mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.