Wie lange sind Eltern psychisch kranker Kinder unterhaltspflichtig?

Jacob Frank

Wie lange sind Eltern psychisch kranker Kinder unterhaltspflichtig?
Wie lange sind Eltern psychisch kranker Kinder unterhaltspflichtig?

Als Eltern sind wir verpflichtet, unsere Kinder finanziell zu unterstützen und für ihren Unterhalt aufzukommen. Doch was passiert, wenn das Kind eine psychische Erkrankung hat und dadurch möglicherweise lange Zeit nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen?

Zunächst müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, was genau unter psychischen Erkrankungen zu verstehen ist und welche Auswirkungen sie auf das Leben des Betroffenen haben können. Psychische Erkrankungen können sich auf unterschiedlichste Weise äußern, von Angststörungen über Depressionen bis hin zu schweren psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie. Sie können das Verhalten des Betroffenen stark beeinflussen und ihn unter Umständen über einen längeren Zeitraum hinweg daran hindern, für sich selbst zu sorgen.

In der Regel sind Eltern jedoch nicht für immer dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihres psychisch kranken Kindes aufzukommen. Die Unterhaltspflicht endet mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, wie zum Beispiel wenn das Kind noch in der Schule ist oder eine Ausbildung macht. In diesem Fall kann die Unterhaltspflicht der Eltern noch bis zu einem Alter von 25 Jahren bestehen bleiben.

Aber was passiert, wenn das Kind aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen? Hier kommt es auf die genauen Umstände an. Grundsätzlich sind Eltern nicht dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihres erwachsenen Kindes aufzukommen, wenn dieses in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Allerdings kann es in Einzelfällen durchaus sein, dass eine psychische Erkrankung das Kind daran hindert, für sich selbst zu sorgen. In diesem Fall kann es unter Umständen sein, dass die Eltern weiterhin zur Unterstützung verpflichtet sind, auch wenn das Kind bereits volljährig ist.

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Es kommt hierbei also immer auf den konkreten Einzelfall an. Wenn das Kind aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und keine andere Unterstützung erhält, können die Eltern unter Umständen dazu verpflichtet sein, weiterhin für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen.

Wir empfehlen in jedem Fall, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die konkreten Umstände zu klären und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Eine gute Anlaufstelle kann hierbei zum Beispiel ein Fachanwalt für Familienrecht oder ein Sozialarbeiter sein.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass die Unterhaltspflicht der Eltern für psychisch kranke Kinder nicht automatisch mit deren Volljährigkeit endet, sondern von den konkreten Umständen abhängt. Eine individuelle Beratung und Klärung der Umstände ist hierbei unbedingt empfehlenswert.

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