Als Eltern sind Sie nicht nur während der Kindheit Ihres Nachwuchses für diesen verantwortlich, sondern in bestimmten Fällen auch später im Leben. Wenn Ihr Kind psychisch krank ist und dadurch nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen, stellt sich oftmals die Frage, wie lange Sie als Eltern für Ihren erwachsenen Sohn oder Ihre erwachsene Tochter unterhaltspflichtig sind.
Grundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern bis diese ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben. Allerdings gibt es Ausnahmen, die ein weiteres Fortbestehen der Unterhaltspflicht notwendig machen. Eine solche Ausnahme ist beispielsweise eine psychische Krankheit, die das Kind davon abhält, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
In solchen Fällen kommt es in erster Linie darauf an, wie schwerwiegend die Erkrankung des Kindes ist und welche Folgen diese für dessen Fähigkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, hat. Ein schwerer Verlauf der Erkrankung führt dazu, dass die Unterhaltspflicht in der Regel deutlich über das Ende der ersten Ausbildung des Kindes hinaus anhält.
Allerdings kann eine dauerhafte Unterhaltspflicht in solchen Fällen auch an Bedingungen geknüpft sein. So müssen Sie als Elternteil innerhalb eines Gerichtsverfahrens nachweisen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu zahlen oder dass das Kind anderweitig versorgt wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Unterhaltspflicht für psychisch kranke erwachsene Kinder zu beachten ist, ist die Möglichkeit, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn das Kind selbst nicht in der Lage ist, sich finanziell zu versorgen, können Sie als Eltern unter Umständen Sozialhilfe beantragen, um die Unterhaltszahlungen zu reduzieren oder ganz zu umgehen.
Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass die Inanspruchnahme von Sozialhilfe unter Umständen dazu führen kann, dass das Kind aufgrund der finanziellen Bedingungen seinen gewohnten Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten kann. In solchen Fällen kann es daher sinnvoll sein, die Unterhaltspflicht freiwillig und dauerhaft weiterzuführen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eltern von psychisch kranken erwachsenen Kindern grundsätzlich auch im Erwachsenenalter des Kindes für dessen Unterhalt verantwortlich sind. Die Dauer der Unterhaltspflicht hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Schwere der Krankheit oder der finanziellen Situation der Eltern. Es ist daher empfehlenswert, sich im Einzelfall von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden.