Wie lange Unterhalt für psychisch krankes Kind?

Minna Kühn

Wie lange Unterhalt für psychisch krankes Kind?
Wie lange Unterhalt für psychisch krankes Kind?

Im Falle eines psychisch kranken Kindes stellt sich nicht nur die Frage nach der Behandlung und Unterstützung, sondern auch nach dem finanziellen Aspekt. Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden und wer trägt in welchem Umfang die Kosten?

Die Situation psychisch kranker Kinder

Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen sind leider keine Seltenheit. Oftmals handelt es sich um Depressionen, Angststörungen, Essstörungen oder ADHS. In vielen Fällen bedürfen diese Störungen einer professionellen Behandlung, die mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Unterhaltszahlungen bei psychischen Krankheitsfällen

Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, können Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil gefordert werden. Hier stellt sich nun die Frage, wie lange der Unterhalt sowohl für das kranke Kind als auch für ein gesundes Kind gezahlt werden muss.

Im Allgemeinen gilt, dass Unterhalt bis zur Volljährigkeit des Kindes geleistet werden muss. Kommt das Kind während der Ausbildung oder einem Studium jedoch nicht für sich selbst auf, verlängert sich der Unterhaltsanspruch bis zum Ende dieser Ausbildung.

Auch bei einer psychischen Erkrankung des Kindes muss Unterhalt gezahlt werden. Hierbei ist es jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass die Unterhaltspflicht auf diejenigen Kosten begrenzt ist, die im Rahmen der medizinischen Behandlung notwendig sind.

Die Kostenübernahme bei psychischen Krankheitsfällen

Die Kostenübernahme bei psychischen Krankheitsfällen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einige Behandlungen können über die Krankenkasse abgerechnet werden, bei anderen muss der Betroffene selbst aufkommen.

In vielen Fällen ist es jedoch möglich, eine Kostenübernahme durch das Jugendamt zu erreichen. Hierbei muss jedoch ein Antrag gestellt werden, der von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgestellt wird.

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Fazit

Insgesamt gilt, dass Unterhalt bei einer psychischen Erkrankung des Kindes bis zum Abschluss der Ausbildung geleistet werden muss. Die Kosten für die medizinische Behandlung werden dabei nur in dem Umfang übernommen, der notwendig ist.

Es empfiehlt sich jedoch, im Einzelfall eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die genauen Zahlungsmodalitäten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu klären. Bei einer psychischen Erkrankung des Kindes sollte jedoch in jedem Fall eine professionelle Behandlung in Anspruch genommen werden, um das Wohlbefinden und die Zukunftsaussichten des Kindes zu verbessern.

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