Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten vor, dass eine oder beide Parteien behaupten, der andere sei aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht in der Lage, das gemeinsame Kind angemessen zu betreuen. Doch wie kann man solche Behauptungen nachweisen? In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte beleuchten, die im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und Sorgerechtsstreitigkeiten relevant sind.
Die Relevanz von psychischen Erkrankungen im Sorgerechtsstreit
Vorab sei gesagt, dass im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten die psychische Verfassung der Eltern nur dann relevant ist, wenn sie Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat. Denn das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund und muss bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Allerdings ist es nicht einfach, den Einfluss von psychischen Erkrankungen auf das Kindeswohl zu beurteilen. Hierzu bedarf es in der Regel einer eingehenden Begutachtung durch einen neutralen Gutachter.
Die unterschiedlichen Arten psychischer Erkrankungen
Es gibt eine Vielzahl von psychischen Erkrankungen, die unterschiedliche Auswirkungen haben können. Im Folgenden werden einige der häufigsten psychischen Erkrankungen beschrieben und ihre möglichen Auswirkungen auf das Kindeswohl erläutert.
Depressionen
Depressionen können dazu führen, dass betroffene Personen sich zurückziehen und Schwierigkeiten haben, für das Kind angemessen zu sorgen. Auch eine Vernachlässigung des Kindes kann die Folge sein.
Angststörungen
Angststörungen können dazu führen, dass betroffene Personen ängstlich und überbesorgt sind und dadurch das Kind überbehüten und ihm zu wenig Freiraum geben. Auch eine unzureichende Aufsicht kann die Folge sein.
Persönlichkeitsstörungen
Verschiedene Persönlichkeitsstörungen, wie zum Beispiel Narzissmus oder Borderline, können dazu führen, dass betroffene Personen emotional instabil sind und impulsiv handeln. Auch hier kann eine unzureichende Aufsicht und Vernachlässigung des Kindes die Folge sein.
Suchterkrankungen
Suchterkrankungen können dazu führen, dass betroffene Personen das Kind vernachlässigen und aus dem Blick verlieren.
Allerdings muss betont werden, dass diese Beschreibungen nicht automatisch bedeuten, dass die betroffene Person auch tatsächlich eine Gefährdung für das Kind darstellt. Hierzu ist immer eine individuelle Betrachtung notwendig.
Wie kann man psychische Erkrankungen nachweisen?
Wie bereits erwähnt, bedarf es für eine Beurteilung der Auswirkungen einer psychischen Erkrankung auf das Kindeswohl in der Regel einer eingehenden Begutachtung durch einen Gutachter. Hierbei sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:
- Die Diagnosestellung durch einen erfahrenen Therapeuten
- Die Schwere der Erkrankung
- Die Auswirkungen der Erkrankung auf das alltägliche Leben
- Die Auswirkungen der Erkrankung auf das Verhältnis zum Kind
- Die Prognose
Auch die Aussagen von Zeugen können zur Beurteilung beitragen, allerdings sollten diese stets kritisch hinterfragt werden.
Fazit
Psychische Erkrankungen können im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten eine Rolle spielen, sofern sie Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben. Die Auswirkungen einer psychischen Erkrankung auf das Kindeswohl müssen jedoch individuell betrachtet werden, hierzu bedarf es in der Regel einer Begutachtung durch einen neutralen Gutachter.