Die Einstufung von psychisch kranken Menschen in der Pflegeversicherung ist ein Thema, das viele Menschen betrifft. Die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe entscheidet darüber, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sich die Einstufung im Jahr 2017 geändert hat.
Was hat sich für psychisch Kranke in der Pflegeversicherung geändert?
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in der Pflegeversicherung eine neue Begutachtungsrichtlinie. Diese sieht vor, dass psychisch kranke Menschen nun besser berücksichtigt werden. Die Einstufung ist nun nicht mehr ausschließlich an körperlich messbaren Einschränkungen orientiert, sondern berücksichtigt auch Einschränkungen im Alltag, die sich aus psychischen Erkrankungen ergeben.
Psychisch kranke Menschen können nun auch in die Pflegestufe 1 eingestuft werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz, die sich aus der Erkrankung ergibt. Auch Menschen mit Depressionen können nun in die Pflegestufe 1 eingestuft werden, wenn die Erkrankung zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt.
Welche Leistungen stehen psychisch Kranken in der Pflegeversicherung zu?
Die Leistungen, die psychisch Kranken in der Pflegeversicherung zustehen, sind von der jeweiligen Pflegestufe abhängig. In der Pflegestufe 1 haben psychisch kranke Menschen zum Beispiel Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder eine Haushaltshilfe eingesetzt werden.
In der Pflegestufe 2 stehen psychisch Kranken weitere Leistungen zu. So können zum Beispiel anstelle des Entlastungsbetrags auch Sachleistungen wie häusliche Pflege oder Pflegeheimaufenthalte beantragt werden. In der Pflegestufe 3 haben psychisch Kranke Anspruch auf umfangreiche Leistungen, die bis hin zu einer vollstationären Versorgung reichen können.
Wie können sich psychisch Kranke in der Pflegeversicherung unterstützen lassen?
Psychisch kranke Menschen können sich in der Pflegeversicherung durch verschiedene Maßnahmen unterstützen lassen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Inanspruchnahme von Pflegekursen oder Beratungsangeboten. Hier können sich Betroffene und Angehörige informieren und sich Austauschmöglichkeiten suchen.
Auch kann es sinnvoll sein, eine professionelle Pflegekraft in Anspruch zu nehmen. So können zum Beispiel ambulante Pflegedienste oder ein ambulanter Intensivpflegedienst dabei unterstützen, den Alltag zu meistern. Auch eine Tagespflegeeinrichtung kann eine sinnvolle Unterstützung sein.
Fazit: Psychisch Kranke werden seit 2017 besser berücksichtigt
Die Pflegeversicherung hat seit 2017 die Begutachtungsrichtlinien geändert und berücksichtigt psychisch kranke Menschen nun besser. Auch in niedrigeren Pflegestufen haben psychisch Kranke nun Anspruch auf Leistungen. Trotzdem ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, um den Alltag bewältigen zu können.