Wohin kommen psychisch kranke Straftäter?

Jacob Frank

Wohin kommen psychisch kranke Straftäter?
Wohin kommen psychisch kranke Straftäter?

Im deutschen Strafrechtssystem wird viel Wert darauf gelegt, dass Straftäter ihre gerechte Strafe erhalten. Doch was passiert mit Straftätern, die psychisch krank sind? Wo kommen diese Personen unter, um dass sie die angemessene Behandlung erhalten und gleichzeitig der Gesellschaft keine Gefahr mehr darstellen?

Zunächst einmal muss man dazu sagen, dass es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten gibt, um Straftäter mit psychischen Erkrankungen unterzubringen. Eine davon ist die Sicherheitsverwahrung in einer forensischen Psychiatrie. Dort werden meistens Straftäter stationär untergebracht, die als gefährlich eingestuft werden und bei denen eine normale Haft nicht ausreicht. Hierbei geht es nicht um die Anwendung einer Strafe, sondern vielmehr um die Sicherheit der Bevölkerung.

Für psychisch kranke Straftäter gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten der Unterbringung. Hierbei kann man zwischen der Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt und einer ambulanten Betreuung differenzieren. Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt wird dann angewendet, wenn der Straftäter eine akute Gefahr für sich und andere darstellt und eine ambulante Betreuung nicht ausreicht.

Doch was passiert, wenn der Straftäter nach einer Behandlung als geheilt eingestuft wird? Dann kann es sein, dass er in eine sogenannte "Nachsorgeeinrichtung" überwiesen wird. Hier wird er weiterhin betreut, jedoch nicht mehr in einer geschlossenen Anstalt, sondern in einer "offenen" Einrichtung. Hier kann der Straftäter langsam wieder in die Gesellschaft integriert werden, ohne dabei jedoch gleichzeitig erneut eine Gefahr für sich oder andere darzustellen.

Es gibt jedoch auch Kritiker, die diese Art der Unterbringung in Frage stellen. Sie befürchten, dass es bei einer "zu frühen" Entlassung zu einer erneuten Straftat kommen kann. Deshalb wird bei der Entlassung aus einer forensischen Anstalt genau geprüft, ob der Straftäter weiterhin eine Gefahr darstellt oder ob er inzwischen geheilt ist. Dabei wird meistens ein Gutachter hinzugezogen, der das weitere Vorgehen empfiehlt.

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Zusammenfassend kann man sagen, dass psychisch kranke Straftäter in Deutschland in verschiedenen Einrichtungen untergebracht werden können. Das Ziel dabei ist es immer, den Straftäter einerseits zu behandeln und ihn andererseits jedoch nicht wieder in die Bevölkerung zu integrieren, solange er weiterhin eine Gefahr darstellt. Dabei wird die Entscheidung, welche Einrichtung am besten geeignet ist, immer individuell getroffen und berücksichtigt sowohl das Wohl des Straftäters als auch die Sicherheit der Bevölkerung.

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